Was darf ich schwärzen, wenn die Arge kontoauszüge von meinem freund will?

6 Antworten

Die kann die Frage so nicht beantworten. Allerdings wurde ein Link genannt, der einem Medienbericht, den ich hier in AT neulich verfolgt habe etwas wiederspricht. Es geht nicht nur um die reine Einnahmenseite, sondern auch um evtl. missbräulich oder den vermeindlichen Missbrauch von Gemeinschaftsleistungen -AUSSGEHEND-. In sowas sollte da im eigenen Interesse nichts geschwärzt oder sonstwie "manipuliert" werden, da dies nur auf ein ewiges hin- und her mit den Behörden hinausläuft und wenn sich da noch tatsächliche Differenzen ergeben, die auf derartiges handeln hinauslaufen gibts womöglich noch ne Anzeige obendrauf, weil durch die Schwärzung dann auch nicht argumentiert werden kann "Ja, wir wussten nicht, dass wir das nicht dürfen".... Wie gesagt... Alles "unter Vorbehalt", da ich in AT leben und dieses "halbwissen" diesbezüglich nur zufällig habe.

Du darfst alle persönlichen Ausgaben ,die nicht im Bezug mit der Arge stehen schwärzen , allerdings ist es fragwürdig ,warum will die Arge die Auszüge Deines Freundes sehen ,um die Einsicht zu erhalten ,muss schon ein Verdacht des Missbrauchs vorliegen ,ansonsten kommen die nicht drauf ,ob es rechtens ist ,kannst Du bei der öffentlichen Rechtsauskunft erfragen .wenn die sagen es ist nicht rechtens ,verweigere die Einsicht ,Du musst aber bei der Wahrheit bleiben ,sonnst ist keinem gedient

Bonita013 
Fragesteller
 23.02.2015, 10:56

Die Arge möchte die Kontoauszüge sehen weil wir eine Bedarfsgemeinschaft Gründen, wenn mein Freund was im Internet bestellt hat und es als Lastschrift abgezogen wurde, kann ich doch den Empfänger schwärzen oder?

Claud18  27.02.2015, 19:10
@Bonita013

Sicher, denn das ist seine Privatangelegenheit. Nur die Zuflüsse darfst du nicht schwärzen.

Du darfst keinerlei Schwärzungen bei Zuflüssen vornehmen.

Wenn Du das Konto für Deine Stütze nutzt, muss Dein Freund damit leben dass das Amt sich über das Einkommen informiert.

Man kann alles schwärzen was nicht zu den Fixkosten gehört und du darfst den Geldeingang nicht schwärzen, damit sie beurteilen könne wieviel regelmäßiges Einkommen vorhanden ist.

Wer öffentliche Mittel einfordern will , muß alles zeigen. Die Kontoauszüge des Mitbewohners sind dessen Urkunden ! ... Da haben sie nichts zu schwärzen.

Claud18  27.02.2015, 19:08

Natürlich darf man Ausgaben schwärzen, die das JobCenter nichts angehen.