ARGE - Wer Vertragspartner bei Kündigung durch Maßnahmenträger?

2 Antworten

Alles, was Da ggf, schiefläuft, ist m.A.n. eine Sache zwischen Dir und der Fahrschule.

Die ARGE, mal abgesehen davon, daß es sie seit Jahren nicht mehr gibt, erstattet mutmaßlich nur die Kosten. Warum also sollte sie sich da einmischen?

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https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Die Gewährung von PKH hängt meines Wissens nach von Deinen Erfolgsaussichten in der Rechtssache ab. PKH wird aber vielleicht nicht benötigt.

Interessant, weil die ARGE mir schriftlich verboten hatte die Fahrschule zu wechseln.

Red mal mit deinem Sachbearbeiter, ein Fahrschulwechsel wäre wohl angebracht

Darum geht es auch, die ARGE hat gesagt, ich darf nicht wechseln, weil ich Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule habe. Deshalb musste ich weiter hingehen. Dann habe ich die in Verzug gesetzt, daraufhin haben die mir gekündigt. ARGE interessiert das nicht, macht ja nichts, dass die 15.000 Euro weg sind ... Frage bleibt also, wer ist denn nun Vertragspartner, ich oder die ARGE?

@fragmalnach101

Wenn du den Vertrag unterschrieben hast, bist du Vertragspartner. Aber wenn dir die Fahrschule gekündigt hat, sollte die ARGE einem Fahrschulwechsel auch zustimmen