ARGE - Wer Vertragspartner bei Kündigung durch Maßnahmenträger?
Hi, hier in Kürze: Es gibt 3 Parteien. Die Arge, die 15.000 Euro an eine Fahrschule bezahlt hat. Die Fahrschule die einen Ausbildungsvertrag mit mir abgeschlossen hat und ich als Teilnehmer der Fahrschule. Ich habe Theorie mit Null Fehlerpunkten bestanden. Die Fahrschule hat ihre vertraglichen Leistungen nicht erbracht, Beispiel nur halber Gabelstaplerkurs, hat vergessen mich zu den Modulen einzuladen, also alles belegt. Ich habe die Fahrschule am 1.1. in Verzug gesetzt und die Fahrschule hat mündlich der ARGE gegenüber gekündigt. Mein Ausbildungsvertrag besteht noch, ich erhalte aber keine Leistungen mehr von der Fahrschule. Die ARGE sagt, das geht sie nichts an, was mich wundert, hier werden 15.000 Euro einfach mal so transferiert ohne nachzufragen... Meine Fragen: 1. Ist die Fahrschule der ARGE gegenüber auskunftspflichtig, die ARGE sieht hier keine Notwendigkeit, oder ist die Fahrschule mir gegenüber auskunftspflichtig? 2. Ist mir ein Schaden entstanden? Immerhin hätte ich das Geld iin eine andere Maßnahme stecken können? 3. Zu welchem Anwalt geht man und ist das über Prozesskostenhilfe abgedeckt? Wer hatte den Fall schonmal, dass einem der Maßnahmenträger ohne Angabe von Gründen kündigt?
Falls jetzt jemand neugierig ist. Nein, ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen, bin immer dorthin und wollte das ja auch machen. bin aber in der 2ten und 3. Std. genötigt worden einzusehen, dass ich mehr wie die vertraglichen 38 Stunden brauche, da habe ich immer gesagt, es gibt keinen Anschlußkurs. Privatzahler wurden nach 7 Doppelstunden zur Prüfung vorgelassen. Ich denke mal, dass dies der Grund zur Machtdemonstration durch die Fahrschule war.
2 Antworten
Alles, was Da ggf, schiefläuft, ist m.A.n. eine Sache zwischen Dir und der Fahrschule.
Die ARGE, mal abgesehen davon, daß es sie seit Jahren nicht mehr gibt, erstattet mutmaßlich nur die Kosten. Warum also sollte sie sich da einmischen?
Gehe zu einem Fachanwalt für Sozialrecht:
https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Die Gewährung von PKH hängt meines Wissens nach von Deinen Erfolgsaussichten in der Rechtssache ab. PKH wird aber vielleicht nicht benötigt.
Interessant, weil die ARGE mir schriftlich verboten hatte die Fahrschule zu wechseln.
Red mal mit deinem Sachbearbeiter, ein Fahrschulwechsel wäre wohl angebracht
Wenn du den Vertrag unterschrieben hast, bist du Vertragspartner. Aber wenn dir die Fahrschule gekündigt hat, sollte die ARGE einem Fahrschulwechsel auch zustimmen
Darum geht es auch, die ARGE hat gesagt, ich darf nicht wechseln, weil ich Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule habe. Deshalb musste ich weiter hingehen. Dann habe ich die in Verzug gesetzt, daraufhin haben die mir gekündigt. ARGE interessiert das nicht, macht ja nichts, dass die 15.000 Euro weg sind ... Frage bleibt also, wer ist denn nun Vertragspartner, ich oder die ARGE?