arbeten an weihnachten und silvester / gesetz!

12 Antworten

Heiligabend und Silvester sind keine Feiertage. Da kann der Arbeitgeber verlangen, daß man zumindest halbe Tage arbeitet.

Weihnachten ist etwas anderes. Je nachdem, in welchem Beruf Du arbeitest, wirst Du aber auch an solchen hohen Feiertagen arbeiten müssen. Dafür gibt es entweder Ausgleich oder Entgelt.

  1. und 31.12. sind keine Feiertage, da ist ganz normal arbeiten angesagt.

Theoretisch auch länger als bis 16.00 Uhr.

  1. Feiertag: je nachdem, in welchem Bereich Du arbeitest. Ggf. gibts auch Feiertagszuschlag

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Wenn du am heiligen aben arbeiten musst,kannst du vielleicht silvester frei machen. Aber es sind eben keine feiertage. Bei uns im betrieb haben wir arbeitskollegen uns unter einander abgesprochen,der eine hat gerne am heiligen aben dienst und silvester frei und / oder umgekehrt. Kann man sich doch alles ausreden,oder. Die zwei weihnachtsfeiertage kann man sich auch unter einander ausmachen.Wer wann lieber oder nicht dienst machen kann.

Darauf hast du aber kein Recht. Es ist auch möglich, dass man an beiden Tagen arbeiten muss.

Heiligabend und Sylvester sind in keinem Bundesland gesetzliche Feiertage. Allerdings wird an diesen Tagen gewohnheitsgemäß in der Regel früher die Arbeit beendet.( 14 oder 16 Uhr)

Der 2. Weihnachtstag ist zwar ein Feiertag, aber manche Branchen arbeiten auch an diesem Tag.

Ungesetzlich ist an deinem Arbeitseinsatz nichts.

Huhu,

das kommt drauf an wie alt du bist.

Unter 18: (1) Am 24. und 31. Dezember nach 14 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden. (§ 18 Feiertagsruhe JArbSchG)

Über 18: Ja, darf er fordern.

Liebe Grüße, Annabelle