ARBEITSZEUGNIS ZEUGNIS BEWERTUNG

5 Antworten

Hallo Verflo,

in der Folge ein paar Anmerkungen zum eingestellten Zeugnistext. Gleich vorab- das Zeugnis ist sehr knapp und wenig individuell ausgefallen.

ZEUGNIS

Frau........., geb....., trat am 01.02.2009 in unser Unternehmen ein und war bis zum 11.06.2012 als Fleischereifachverkäuferin beschäftigt.

Der Einstieg ist passiv formuliert, auffällig ist das krumme Datum. Da, wie du schreibst das Arbeitsverhältnis durch arbeitgeberseitige Kündigung zum 28.02.2015 beendet wurde, ist dies zu ändern.

Zu ihren Aufgaben gehörte der Frischfleisch, - Wurst und Käseverkauf. In den letzten 2 Jahren leitete Frau ....... unsere Filiale in .........

Eine sehr, sehr überschaubare Benennung deiner Aufgaben. Das muss doch sicherlich vervollständigt werden, oder?

Frau ...... verfügt über umfassende und vielseitige Fachkenntnisse, auch in Randbereichen, und setzte sie sicher und zielgerichtet ein. Dank ihrer schnellen Auffassungsgabe überblickte Frau... auch schwierige Situationen und erkannte dabei das Wesentliche.

OK

Besonders hervorzuheben ist ihr ausgeprägtes analytisches Denken, das Frau.....auch in schwierigen Lagen zu einem eigenständigen, abgewogenen und zutreffenden Urteil befähigte.

Mal unter uns, wann muss eine Fleischereifachverkäuferin auf ein ausgeprägtes analytisches Denken zurückgreifen? Auch wenn sie als Filialleiterin eingesetzt wird, wird das wohl kaum der Fall sein, oder? ;)

Frau ..... identifizierte sich voll mit ihren Aufgaben, setzte sich ohne zu zögern auch deutlich über die geregelte Arbeitszeit hinaus erfolgreich für unser Unternehmen ein und übernahm bereitwillig zusätzliche Verantwortung.

Eigentlich positiv, allerdings wüsste der Leser jetzt gerne wovon genau die rede ist. So ist das nur irgendeine Standardfloskel.

Auch unter schwierigsten Arbeitsbedingungen bewältigte sie alle Aufgaben. Jederzeit arbeitete Frau..... sehr umsichtig, gewissenhaft und genau.

Das klingt im Grunde ja auch positiv, was aber konkret und auf deinen Fall bezogen damit gemeint ist, bleibt offen. Desweiteren fällt auf, dass auf die Erwähnung und Würdigung von z.B. deiner Führungsweise- und Qualifikation verzichtet wurde. Das wird als Herabwürdigung verstanden.

Wir waren mit den Leistungen stets zufrieden.

Mit dieser befriedigenden allg. Leistungsbeurteilung versucht der Verfasser wohl Rechtssicherheit herzustellen.

Frau .... kam mit allen Ansprechpartnern gut zurecht und begegnete ihnen stets mit ihrer freundlichen, offenen und zuvorkommenden Art.

Auf die Benennung der relevanten Akteure wurde verzichtet, was als Hinweis auf einen problematischen Mitarbeiter verstanden werden kann- bzw. wird.

Frau...... verließ von heute auf Morgen unser Unternehmen, ohne jegliche Ab- oder Rücksprache.

Das musst du nicht hinnehmen, auch wenn es eigentlich der Wahrheit entspricht.

Weil wir gerade bei " nicht hinnehmen" sind, auch die Tatsache dass auf einen Ehrlichkeitsvermerk verzichtet wurde, sollte eine stets ehrliche Fleischereifachverkäuferin/Filialleiterin monieren. Das Fehlen eines Ehrlichkeitsvermerks wird bei Mitarbeitern die Umgang mit Bargeld hatten, als Hinweis auf Diebstahl verstanden.

Google bei Interesse dazu das Urteil vom 14.12..2012; 28 Ca, Arbeitsgericht Berlin.

Wir bedanken uns bei ihr für ihre allzeit gute Arbeit und wünschen ihr für ihre berufliche wie persönliche Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Dass dein Ausscheiden nicht bedauert wird, wird den Leser kaum noch wundern.

Dieses Zeugnis wirst dir bei zukünftigen Bewerbungen im Weg stehen. Inwiefern die getätigten und die ausgelassenen Textpassagen unterm Strich ein wahrheitsgemäßes Bild ergeben, kann ich natürlich nicht beurteilen. Wenn du selbst der Meinung bist falsch beschrieben worden zu sein solltest du dich mit dem Verfasser des Zeugnisses in Verbindung setzen, dies entweder selbst oder mit Hilfe eines qualifizierten Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Frau...... verließ von heute auf Morgen unser Unternehmen, ohne jegliche Ab- oder Rücksprache

Soooo darf das da natürlich nicht stehen. Richtig wäre z. B. ein weiter nicht kommentiertes "Das Arbeitsverhältnis endete am XX.XX.XXXX".

Verhalten gegenüber Vorgesetzten

Ist bei "allen Ansprechpartnern" enthalten.

Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit?

Das hat sich durch die Art deines Abgangs erledigt und wird durch Nichterwähnung verdeutlicht.

Bedauern des Arbeitgebers über Austritt fehlt

Das ist wohl nicht dein Ernst.

wo man bedauerte das ich mich nicht mehr gemeldet habe

Zu Recht, denn das wärst du dem Arbeitgeber schuldig gewesen. Man bedauert, dass du nicht mal das getan hast. Mit Bedauern über deinen Weggang hat das aber nichts zu tun.

Auf ein Zeugnis mit korrekten Zeit- und Namensangaben hast du natürlich Anspruch, auch müsste die o. g. Passage geändert werden. Ansonsten ist dieses Zeugnis nicht zu beanstanden. Im Gegenteil, man hat deine Tätigkeit trotz allem noch mit einer 2 bis 3 bewertet.

Sorry für dich, aber selbst wenn die Fehler korrigiert werden, wirst du es mit diesem Zeugnis extrem schwer haben.

verflo 
Fragesteller
 21.02.2015, 15:07

Das ist ja die Gemeinheit. Ich werde es jetzt mit diesem Zeugnis extrem schwer haben. Das Burnout hatte ja aber auch seinen Grund. Ich bin von diesem AG bis zur völligen Erschöpfung ausgenommen worden. Ich habe die meiste Zeit von morgens 4 Uhr 45 bis abends 20 Uhr 30 gearbeitet. Pausen gab es erst ab einer Arbeitszeit von 11 Stunden. Ansonsten höchsten mal zwischendurch eine Zigarette rauchen. Ich betone: "eine" in 5 - 10 Stunden. Bis zu dem Zusammenbruch war ich absolut zuverlässig, pünktlich, ehrlich und alles andere was ein AG sich nur wünschen kann.

zumal ich ja vor kurzem erst einen Brief erhalten habe wo man bedauerte das ich mich nicht mehr gemeldet habe.

Nach genau solchem Verhalten hört sich das Zeugnis auch an.

Selbstverständlich müssen richtige Eckdaten in das Zeugnis und der Satz mit dem Verlassen ohne Rücksprache hört sich eher nach einfach aufhören an. Aber ich glaube Dein AG ist auch über Dein Verhalten enttäuscht und bedauert es eben nicht.

Inwieweit Dein eigenes Verhalten das nun wirklich bewirkt hat mußt Du selbst wissen.

Ich würde als erstes ein Gespräch mit dem AG suchen.

verflo 
Fragesteller
 21.02.2015, 15:13

Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber würde nichts nützen. Dazu wäre ich auch gar nicht in der Lage. Ich habe die Kündigung erhalten mit dem Hinweis das man ja gerne zu einem Gespräch bereit wäre bzgl. meines Gesundheitszustandes und ob ich ggf. wieder in die Firma zurück kommen würde. Dieser Brief war voller Schmeicheleien weil man ja hoffte ich komme wieder. Nun denn, ich habe mich schriftlich entschuldigt für mein Verhalten von damals, erklärt das ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als Fleischereifachverkäuferin arbeiten kann und das ich gerne ein Arbeitszeugnis hätte. Jetzt wo man weis das ich nicht zurück kommen kann wird dann doch die Rache im Arbeitszeugnis hinterlassen.

Maximilian112  21.02.2015, 16:08
@verflo

Du kannst die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen.

Im Gespräch mit diesem kann dann auch besser aufgedröselt werden, wo hier Pflichten verletzt worden sind. Dein AG wird vermutlich keinen Prozess wegen der Verbesserung des Arbeitszeugnisses führen wollen.

Anspruch hast Du auf ein wahrheitsgemäßes, wohlwollendes Zeugnis. Nach Deinen bisherigen Angaben ist weder das eine noch das andere gegeben.

Den RA mußt Du natürlich selbst bezahlen.

verreisterNutzer  21.02.2015, 19:14
@Maximilian112

Nur so wird "ein Schuh daraus"...

Hi,

Zeugnis ist nicht gut, aber wir wissen ja nicht ob es der Wahrheit entspricht. Fehler in Namen etc muss natürlich raus.

Kurze Gegenfrage: Du warst krank. Wann hast du das Attest denn abgegeben und wie lange hat der Arzt dich krankgeschrieben? Die Sms ging an deinen Chef und was hattest du in der SMS geschrieben und wie lange nach deinem Termin beim Arzt?

verflo 
Fragesteller
 21.02.2015, 14:22

Hi, die SMS hat er sofort nach dem Arztbesuch erhalten. In der SMS stand in etwa folgender Text: Ich bin krank, ich kann nicht mehr, Burnout. Den Arztbesuch hatte ich an meinem freien Tag. Ich hätte also erst wieder am folgenden Tag arbeiten müssen. Der Arzt hat mich für 14 Tage krank geschrieben und direkt zum Facharzt geschickt. Dieser hat mich dann für 3 Monate krank geschrieben. Das ging so weiter, immer für 3 Monate, bis das Krankengeldzeit zu ende war. Danach war ich weiter krank geschrieben und habe ein Jahr lang (2014) Arbeitslosengeld bekommen. Nächsten Monat fange ich jetzt eine Umschulung über die Rentenversicherung an. Diese habe ich in 2014 im April beantragt aber erst jetzt im Januar den Bescheid bekommen.

Die obere Hälfte hört sich sehr gut an. Der Rest ist allerdings sehr Vernichtend, und sollte neu Verfasst werden. Der AG. bringt klar zum Ausdruck, das er sich im Stich gelassen fühlte und wenigstens deutlich informiert worden wäre.

verflo 
Fragesteller
 21.02.2015, 15:01

...und zumindest deutlich informiert worden wäre. Und genau da lag das Problem! Ich wurde vom AG völlig mit Beschlag belegt. Er hätte mich dazu gebracht am nächsten Tag doch wieder an der Arbeit zu erscheinen. Genau deshalb hat der Arzt mir befohlen die Notbremse zu ziehen. Ich hatte am Anfang des Jahres bevor ich endgültig zusammen gebrochen bin sogar einen Autounfall (Totalschaden) weil ich völlig überarbeitet war und nicht aufgepasst habe. Von da an ging es bergab... Mir wurde zwar versprochen das ich weniger arbeiten müsste aber mehr als 14 Tage hat der Vorsatz nicht gehalten.