Arbeitszeugnis widersprüchlicher Schlusssatz?
Hallo,
ich habe meine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau beendet und habe nun ein Zeugnis. Jedoch scheint mir der Schlusssatz nicht zum Rest zu passen. Am Anfang wurde meine Ausbildung beschrieben, dann das Unternehmen, dann wurden wichtige Tätigkeiten genannt. So, nun zu dem, was danach steht:
Frau x hat sich in den jeweiligen Abteilungen immer innerhalb von kürzester Zeit ein gutes Fachwissen angeeignet. Ihre Auffassungsgabe ermöglichte es ihr, auch komplexe Ausbildungsinhalte zügig zu erfassen. Frau x zeigte Eigeninitiative und identifizierte sich immer voll mit ihren Aufgaben und unserem Unternehmen, wobei sie auch durch ihre Einsatzfreude überzeugte. Frau x zeichnete sich während der gesamten Ausbildung durch eine ausgesprochen gute Lernbereitschaft aus. Auch in Situationen mit hoher Arbeitsbelastung erwies sie sich als belastbar.
Wegen ihrer umsichtigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise wurde sie von uns immer geschätzt. Frau x war in hohem Maße zuverlässig und ehrlich.
Für alle auftretenden Probleme fand sie gute Lösungen. Die während der Ausbildung gezeigten Leistungen von Frau x haben unsere volle Anerkennung gefunden.
Sie wurde wegen ihres freundlichen und ausgeglichenen Wesens allseits sehr geschätzt. Sie war immer hilfsbereit, zuvorkommend und stellte, falls erforderlich, auch persönliche Interessen zurück. Ihr Verhalten zu Vorgesetzten, Ausbildern, Kollegen sowie Kunden war ausnahmslos einwandfrei. Gegenüber den anderen Auszubildenden verhielt sie sich jederzeit kameradschaftlich und hilfsbereit.
Soweit so gut. Nun kommt jedoch der Abschnitt, der das gesamte Zeugnis komplett abwertet:
Frau x verlässt unser Unternehmen mit dem Ende der Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau am xx.xx.2018. Wir bedanken uns für ihre Leistungen und die angenehme Zusammenarbeit. Für die Zukunft wünschen wir ihr alles Gute.
Was soll das denn? Ich habe auch schon eine Mail geschickt, ob denn nicht wenigstens "weiterhin viel Erfolg" eingebaut werden könnte, denn das passt überhaupt nicht zusammen.
Liebe Grüße, Celine
5 Antworten
Man kann Zeugnisse nur dann vernünftig bewerten, wenn man sie vollständig im Zusammenhang liest, also von der Überschrift bis zum Ausstellungsdatum. Denn überall können Informationen enthalten sein, die für die Einschätzung des Zeugnisses wichtig sind. Das gilt auch für scheinbar unwichtige Details wie Aufgabenbeschreibung, Rechtschreibfehler oder das Ausstellungsdatum.
Es wäre also auch das hilfreich gewesen, was du weggelassen hast. Ich nehme mal an, du hast auch an der Kasse gearbeitet? In dem Fall ist der Ehrlichkeitsvermerk natürlich richtig und wichtig. Warst du nicht an der Kasse, hat er nichts im Zeugnis verloren.
Nach den Formulierungen zu urteilen, ist das ein sehr durchschnittliches Zeugnis, in Schulnoten ein "befriedigend". Dein Sozialverhalten wird mit "gut" bewertet.
Frau x verlässt unser Unternehmen mit dem Ende der Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau am xx.xx.2018
Ähm, ist die Ausbildung jetzt schon abgeschlossen? Wenn deine erfolgreiche Prüfung im Januar 18 war, ist das OK so. Findet deine Prüfung aber erst noch statt, ist das ganze Zeugnis Humbug - denn dann wäre das ein Zwischenzeugnis und müsste komplett in der Gegenwartsform geschrieben werden.
Wir bedanken uns für ihre Leistungen und die angenehme Zusammenarbeit. Für die Zukunft wünschen wir ihr alles Gute.
Naja, berauschend ist das nicht. Man bedauert nicht, dass du gehst - es gibt keine Erfolgswünsche - man bescheinigt dir keinerlei Erfolg. Mit anderen Worten heißt das: "Endlich ist die Ausbildung abgeschlossen und wir sind sie los. Wir bedauern, dass das nicht früher möglich war. Aus Höflichkeit danken wir noch für die Leistungen. In der Ausbildung hatte sie allerdings keinerlei Erfolg und wird ganz sicher in ihrem ersten Job auch keinen haben." Ob das bewusst so geschrieben wurde oder ob der Verfasser des Zeugnisses es nicht anders wusste, kann ich natürlich nicht beurteilen. Auf jeden Fall ist das eine weitere Abwertung, da stimme ich dir zu.
Stimmt denn wenigstens das Ausstellungsdatum mit dem letzten Tag des Ausbildungsverhältnisses überein?
"Kein Recht auf die Erfolgswünsche" ist nicht ganz richtig. Man hat keinen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf eine Schlussformel. Wenn es aber eine gibt, muss sie zum Zeugnis passen. Auch wenn du insgesamt wohl nur ein "3er"-Zeugnis hast, passt diese Schlussformel meiner Ansicht nach nicht dazu.
Übrigens ist das Zeugnis ein Mischmasch aus Ausbildungs- und Arbeitszeugnis und sollte sowieso komplett neu geschrieben werden.
Ach Ja, das Datum stimmt, da ist alles gut. Wieso ist das eine Mischung aus Ausbildungs- und Arbeitszeugnis? Das hatte auch schon jemand anders erwähnt, aber leider nicht weiter erklärt.
Im Ausbildungszeugnis steht der Lernerfolg in der Ausbildung im Vordergrund während das Arbeitszeugnis logischerweise die Arbeitsleistung bewertet. In deinem Zeugnis sind einzelne Sätze, die sonst eher in Arbeitszeugnissen zu finden sind.
wie DarthMario72 schon richtig schrieb, steht bei einem Ausbildungszeugnis der Lernerfolg (inklusive Auffassungsgabe und Motivation) im Vordergrund. Ausserdem wird dort auch erwähnt, wann die Abschlussprüfung (erfolgreich) stattfand....
Ja, dass die Abschlussprüfung fehlt, habe ich auch schon festgestellt. Dummerweise kennt mein Unternehmen gar nicht mein Prüfungsergebnis, sondern nur, dass ich bestanden habe. Ich ging aufgrund einer Verkürzung von 50% der Ausbildungszeit als externer Prüfling in die Prüfung.
Dummerweise kennt mein Unternehmen gar nicht mein Prüfungsergebnis, sondern nur, dass ich bestanden habe.
Das ist irrelevant. Im Ausbildungszeugnis braucht nur "erfolgreich bestanden" zu stehen. Außerdem hättest du deinem Ausbildungsbetrieb ja auch deine Note mitteilen können.
Habe ich. Habe da auch nochmal angerufen deswegen. Derjenige, der die Arbeitszeugnisse schreibt, meinte, er trägt die Noten generell nicht ein. Stünde ja auf dem Zeugnis. Der Typ, der die Zeugnisse schreibt, schreibt sie ohne Beratung durch meine "Ausbilder"(hatte keine richtigen Ausbilder), ich frage mich auch, wie er überhaupt etwas bewerten konnte.
Kaum zu glauben, und das in einem großen Unternehmen, das international agiert und wohl jeder kennt. Was es nicht alles gibt.
Das Zeugnis an sich ist eine 2-3. Aber du hast Recht. der Letztes Satz hat es in sich. Leider hast du mittlerweile auf Bedauern und "Viel Erfolg" jedoch keinen Anspruch mehr.
Das wissen aber auch die Personaler.
Ich hoffe, sie kommen meiner Bitte nach.
Was ich aber auch nicht verstehe. Bei den Tätigkeiten stand auch hin und wieder "erfolgreich" und ich hätte auch alle Kriterien für die Übernahme erfüllt.
Sehr komisch. Sei froh das du da weg bist. Wenn es schon so losgeht.
Bin ich. Alles von Anfang an sehr komisch dort. Mache mir nur Sorgen, dass es zukünftig wegen solchen Sätzen bei Berufen scheitern könnte. Naja, jetzt erstmal das Studium..
Wobei ich halt auch freiwillig gegangen bin, obwohl sie mir auch noch eine Fortbildung andrehen wollten, die mich aber 2 Jahre nach der Fortbildung an sie bindet. Ob sie wohl deswegen sauer sind
Wenn du eh studierst will das Arbeitszeugnis sowieso keiner mehr sehen. Wünsche dir viel Erfolg ;-)
Vielen Dank:)
Das ist vollkommener Unsinn - das Ausbildungszeugnis "verfolgt" die Fragestellerin bis zu ihrer Rente!
Deshalb muss es fach- und sachgerecht reklamiert werden, zumal es eine unzulässige Mischung eines Ausbildungs- und Arbeitszeugnisses darstellt!
P.S.: Im Übrigen war die Reklamation übereilt und mit Sicherheit unzureichend. Wenn ein brauchbares Ausbildungszeugnis gewünscht ist, empfehle ich die Mithilfe einer Person, die sich mit Zeugnisformulierungen auskennt.
Im Übrigen kann man jedes Zeugnis nur beurteilen, wenn es vom Text her vollständig (!) vorliegt.
Hallo CelineLaika,
manchmal gibt es einen regelrechten Katalog, was bestimmte Formulierungen, die sich positiv anhören, dann wirklich bedeuten.
Du kannst ja mal hier nachsehen: https://karrierebibel.de/arbeitszeugnis-formulierungen-bewertung/
Zuverlässig ist das nicht, weil man in dem Moment, in dem die Bedeutung bekannt wird, schon wieder wechselt.
Beispiel aus einem anderen Zeugnis: Er hat sich stets bemüht, seine Arbeit .....Das ist vernichtend, denn das kann heißen:Hat sich zwar bemüht, hat aber nie geklappt.
Zu deinem Zeugnis: Achte mal darauf, wie oft bei einer Eigenschaft gesagt wird: sehr, immer, ausnahmslos, jederzeit. Auch mal nachsehen, wenn Adjektive auftauchen:...volle Anerkennung...Warum nicht vollste Anerkennung? - ....erwies sie sich als belastbar....Warum nicht "sehr" oder "äußerst" belastbar?
Und wenn man dann spitzfindig ist, könnte man sagen: "Viel Erfolg" ist nur ein Teil der Zukunft, aber alles Gute ist umfassender, wäre also schon wieder etwas Besseres.
Die Schwierigkeit ist einfach, dass man sehr viel hineininterpretieren kann.
Du kannst ja mal hier nachsehen: https://karrierebibel.de/arbeitszeugnis-formulierungen-bewertung/
Solche Links sind bei der Analyse von Zeugnissen nicht wirklich hilfreich. Da werden nur einzelne zusammenhanglose Sätze beschrieben - ein zeugnis kann man aber nur im Zusammenhang bewerten.
Zuverlässig ist das nicht, weil man in dem Moment, in dem die Bedeutung bekannt wird, schon wieder wechselt.
Häh?
Und wenn man dann spitzfindig ist, könnte man sagen: "Viel Erfolg" ist nur ein Teil der Zukunft, aber alles Gute ist umfassender, wäre also schon wieder etwas Besseres.
Das liegst du ziemlich falsch. Gerade die Erfolgswünsche sind ein wichtiger Teil der Schlussformel. Die fehlen hier komplett: Es wird weder Erfolg bescheinigt noch wünscht man Erfolg für die Zukunft.
Die Schwierigkeit ist einfach, dass man sehr viel hineininterpretieren kann.
So ist es.
weiterhin Erfolg ? War doch vorher auch nicht , nur Pflicht erfüllt .
So , kann man das auch lesen .Leider .
Ich sehe weder einen Widerspruch noch eine Abwertung.
Was genau stört dich denn jetzt an dem Zeugnis?
Dass sie mein Weggehen weder Bedauern, noch durch ein "weiterhin viel Erfolg" bestätigen,
Kein Arbeitgeber "bedauert" seine ehemaligen Mitarbeiter. Sie bedanken sich für die Zusammenarbeit und sie wünschen dir alles Gute. Ob sie nun alles Gute, oder viel Erfolg wünschen - darin sehe ich keinen Unterschied.
Ja weil du anscheinend nichts von Arbeitszeugnissen verstehst ;) Es geht ja um "weiterhin viel Erfolg". Das wegzulassen heißt sie war nicht wirklich erfolgreich in ihrem Job
Dies ist aber laut Internet recht Standard. Auch ein anderer Kommentar hier sagt, dass es der le
Das Problem war, dass sie unbedingt wollten, dass ich da bleibe, die Fortbildung mache und danach als Filialleigung an sie gebunden sein werde. Das wollte ich aber nicht. Nachdem ich dann absagte, hieß es direkt, sie würden mich ohnehin nicht wollen, also wär da direkt der erste Widerspruch. Ich will keine Böswilligkeit vorwerfen, aber sie wissen vermutlich ganz genau, dass ich auf die Erfolgswünsche eh kein Recht habe.