Arbeitszeugnis Umschulung

1 Antwort

Grundsätzlich sind Umschulung und Ausbildung zwei verschiedene Dinge. Diese dürfen nicht verwechselt bzw. ausgetauscht werden. Der Arbeitgeber hat diesbezüglich Recht, zumal ein Zeugnis als oberste Priorität den Aspekt der Wahrheit in sich trägt.

Wo er Unrecht hat, ist, dass er sich bei der Zeugniserstellung inhaltlich auf die vor Beginn der eigentlichen Tätigkeit als Mitarbeiter geleistete Art der Tätigkeit (z.B. Ausbildung, Umschulung etc.) beziehen muss. Ganz im Gegenteil: Das Berufsbildungsgesetz schreibt in § 16 BBiG sogar vor, dass bei Beendigung der Ausbildung zwingend ein (separates) Ausbildungszeugnis zu erstellen ist. Dieses Recht ist auch auf eine Umschulung übertragbar, so dass ich darauf bestehen würde, für die Umschulung sowie für die Anschlusstätigkeit ein separates Zeugnis zu erhalten.

Die Umschulung wird ihren Grund gehabt haben. Diesen muss man dann im Verlauf möglicher weiterer Bewerbungen geschickt vertreten. Dies könnte eine weitere Frage an unsere Ratgeber-Community sein...

Alles Gute für die Zukunft!