Arbeitszeugnis in Ordnung?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

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7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
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Es wäre schon gut gewesen, das Zeugnis komplett einzustellen (anonymisiert natürlich), denn so wüsste man auch, wielange du dort tätig bist, ob die Überschrift richtig ist...etc. 

Aus dem, was du hier eingestellt hast, sehe Ich dein Zwischenzeugnis ziemlich exakt im 2er Bereich, vorausgesetzt, die Schreib- und Grammatikfehler sind im Original nicht vorhanden.

In so ziemlich allen Einzelbewertungen deiner Leistungsbewertung (Fachwissen, Motivation, Arbeitsweise, Auffassungsgabe, Belastbarkeit, Erfolg) sind die Noten gut. 

Da dir ja auch Mitarbeiter unterstellt sind, gehört deine Führungsleistung natürlich auch ins Zeugnis und sie ist ebenfalls in Note eine 2, allerdings etwas kurz geraten und zum Führungsstil gibt es keine Aussage.

Beim Sozialverhalten gibt es einen Satz, der mich wirklich stört: "kommt mit allen "Ansprechpartnern gut zurecht" .Das ist eigentlich das Mindeste und daher eher negativ zu sehen und passt überhaupt nicht zum Rest der Beurteilung zu deinem Sozialverhalten.

So, und jetzt zum entscheidenen Schlusssatz, der nämlich freiwillig und im Gegensatz zum Rest auch nicht einklagbar ist. Genau aus diesem Grund sagt er oft mehr darüber aus, wie der AG tatsächlich seinen AN bewertet. Da ist er ebenfalls als Note 2 zu sehen und bestätigt nochmal die zuvor gemachten Aussagen.

Glückwunsch!

Hallo und danke für deine Antwort, den Text habe ich abgetippt und aufgrund später Stunde auch fehlerhaft rübergebracht. Leider kann und darf ich nicht mehr über mein Arbeitszeugnis schreiben, bzw. Inhalte stehen lassen.

@madakota

Macht Nix. Hauptsache im Original keine Fehler und drüber steht Zwischenzeugnis. Und manchmal hilft es enorm ein Zeugnis richtig/ besser einzuschätzen, wenn man halt auch weiß, über welchen Zeitraum das AV besteht. 

Bezüglich "kommt mit allen "Ansprechpartnern gut zurecht"
Kann es sein das ich bei gewünschter Leistungssteigerung sage das es möglich aber ist aber aus technischer Sicht ich mich weigere? Sowas könnte bei uns zum Tagelangen Maschinenausfall führen. Weil dann wäre der Punkt vielleicht gerechtfertigt.

@madakota

1.Wenn hier "nur" zwei Jahre beurteilt wurden, dann zeigt die ausführliche und insgesamt flüssige Formulierung sogar noch deutlicher die hohe Wertschätzung, die man dir entgegegen bringt. 

2. Als "Außenstehender" kann ich nicht zweifelsfrei beurteilen, warum hier dieser Satz mit dem "gut zurecht kommen" steht. Er bezieht sich ja auf das SV, das gegenüber Vorgesetzten und Kollegen bereits gut beurteilt wurde. Daher dachte ich dabei eher an deine Mitarbeiter... zumal dir auch hervorragende analytische Fähigkeiten bescheinigt wurden, die solche "Weigerungen" mit sich bringen, wenn die Konsequenz ein Maschinenausfall wäre. 

Falls es in deinem Betrieb kein Problem sein sollte, da mal nachzufragen, was mit dem Satz gemeint ist, und du dir davon eine ehrliche Antwort versprechen kannst, dann frag ruhig mal den Verantwortlichen, wie dieser Satz gemeint ist. Vielleicht kann man den Satz ja auch einfach streichen lassen.

1. Das Arbeitszeugnis wurde hier unvollständig eingestellt, weshalb in keiner Weise eine abschließende Beurteilung möglich ist. Deshalb sind alle "Noten", die bisher hier verteilt worden, unrealistisch und und daher ungenau - sie helfen Dir als Fragesteller nicht weiter!

2. In diesem (Zwischen-)Zeugnis gibt es leider sowohl Auslassungen als auch ungünstige Formulierungen, sodass es deswegen schon gar nicht "sehr gut" - nach meiner Auffassung noch nicht einmal als "gut" zu bezeichnen ist.

@rotreginak02, hier liegst Du leider etwas daneben.

Bei Zwischenzeugnissen gibt es immer das Problem, dass, wenn man es akzeptiert, die Formulierungen oftmals (wenn das endgültige Zeugnis zeitnah ausgestellt wird) übernommen werden, ohne dass man es dann noch reklamieren könnte.

Fazit: Wollte man hier ein brauchbares Zwischenzeugnis haben, sollte es von einem Personalfachmann überarbeitet und entsprechend reklamiert werden.

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Ist eigentlich ein sehr gut. Nur über Teamarbeit steht nichts drin, was durch deine Stellung bedingt ist. Guter Mann. Weiter machen ;D

Danke :D Werde ich machen ;)

Mit einer Benotung tu ich mich etwas schwer, aber ich tendiere zu einem gut bis sehr gut. Die Stärken sind auch recht detailliert und positiv beschrieben und das Gesamturteil "...lnsgesamt sind wir mit den Leistungen immer sehr zufrieden." weicht zwar etwas von der üblichen Floskel "stets zur vollsten Zufriedenheit" ab ich würde sie aber auch als mindestens eine zwei sehen.

Deine Befürchtung, es könnte Formulierungen geben, die "die sich zwar schön lesen aber in Wirklichkeit schlecht sind", dürfte eigentlich gar nicht vorkommen. Laut Gewerbeordnung §109 darf nämlich ein Zeugnis " keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen."

Die vielbeschworenen "versteckten Codes" in Zeugnissen dürfte es also eigentlich gar nicht geben.

Ja deshalb die Frage explizit auf mein Zeugnis. Es darf kein "schlechtes" Zeugnis ausgestellt werden aber es gibt ja leider Fälle wo alles schön und nett zu lesen ist aber leider das Zeugnis miserabel ist, wo man dann zur Not evtl. gerichtlich vorgehen muss. Bei einem Kollegen stand "stets Gesellig"... er kam mal trunken zur Arbeit während seiner Rufbereitschaft. Dieses wurde ihm angemerkt. Wir dachten erst das es was gutes war :D

Auch wenn du immer wieder den Paragraph 109 zitierst, so betrifft dies ausschließlich bestimmte versteckte Formulierungen, die nicht mehr erlaubt sind. Jedes Arbeitszeugnis muss wohlwollend  (aber auch gleichzeitig wahrheitsgemäß) formuliert sein, deshalb gibt es die allesamt üblichen Standardformulierungen, die aber die Palette von 1 bis i.d.R. mangelhaft beschreiben...Es ist schon notentechnisch ein großer Unterschied, ob ich ein Wörtchen einfüge oder auslasse, aktiv oder -notenmäßig immer schlecht- passiv foemuliere. Das sind die Formulierungen, die allesamt erlaubt sind, die wirkliche Bedeutung Personaler sehr wohl verstehen, andere oft nicht..

@rotreginak02

@madokata, den Begriff "gesellig" würde ich eindeutig zu den unzulässigen Formulierungen rechnen, die "gut klingen", aber negativ gemeint sind. Wobei hier noch hinzukommt, dass ein einmaliger Vorfall nicht mit dem Zusatz "stets" im Zeugnis autauchen darf.

@rotreginak02, worauf begründest du deine Aussage, dass mit dem §109 "ausschließlich bestimmte versteckte Formulierungen" gemeint sind? Der Text ist doch wohl eindeutig. Ein Zeugnis soll wahrheitsgemäß sein und muss daher keineswegs immer positiv formuliert sein. Wie du richtigerweise sagt, deutet schon das Weglassen oder zurückhaltende Betonen von Bewertungen genug darauf hin, dass ein Zeugnis eben nicht gut ist. Aber Formulierungen, die gut klingen aber mittels eines"geheimen Codes" schlecht gemeint sind, sind nicht erlaubt. Punkt.

Und ich werde auch nicht aufhören, den §109 zu zitieren, solange immer noch von angeblichen versteckten Codes die Rede ist.

1-

Ein sehr gutes Arbeitszeugnis, gibt es den Karrieretipp gratis dabei.
"Verantwortung übernehmen, gute (einwandfreie) Umgangsformen" - da kann man doch auch beruflich solche Funktionen irgendwann hauptberuflich machen.


Ich bin ja froh das ich so ein positives Zeugnis bekommen habe. Meinen damaligen Vorgesetzten empfand ich als "harten Hund". Regelmäßige Diskussionen waren an der Tagesordnung. Also wenn das Zeugnis "sehr gut" ist dann sehe ich Ihn wie meinen alten Schullehrer, hart aber fair :D Jetzt wo er in Rente ist kann ich den ja mal auf ein Bier einladen und normal quatschen :p

@madakota

Sehe es bitte nicht  "zu" optimistisch, denn ein Zeugnis der Note 1- kann ich wirklich nicht erkennen.

@rotreginak02

Dann sag mir doch bitte welche Punkte inwiefern negativ ausfallen. Eine objektive Bewertung hilft mir leider nicht ;)

@madakota

Ich sehe es schon als gutes Zeugnis, aber nicht als 1er. Das meinte ich..und hab es inzwischen als Antwort ausführlich beschrieben :-)