Arbeitszeugnis Bewertung wer kennt sich aus?

5 Antworten

Vom ersten Eindruck her würde ich das Zeugnis mindestens auf 2 schätzen.

Die Formulierung "...nahm gelegentlich an Fortbildungen teil" klingt, als hätte man sich hier mehr Initiative gewünscht.

Besser: "Darüber hinaus zeigte er eine hohe Lernbereitschaft und nahm eigeninitiativ an Fortbildungen teil, auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten."

Noch ein Punkt:

"...zeigte Initiative" ist eigentlich ne 4.

Besser: "...zeigte viel eigene Initiative"

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Ich weiß ohnehin nicht mehr, wie exakt AG tatsächlich noch auf Zeugnisse gucken. Mehr als einen Überblick über die Tätigkeiten gibt es heute nicht mehr her.

Zur Leistungseinschätzung eignet sich ein AZ heut nicht mehr, da sich von den Formulierungen ein sehr gutes kaum noch von einem schlechten Zeugnis unterscheidet.

da sich von den Formulierungen ein sehr gutes kaum noch von einem schlechten Zeugnis unterscheidet.

Nicht dein Ernst, oder?

@DarthMario72

Gut. Etwas übertrieben dargestellt.

Aber es gibt so einige Formulierungen, deren Interpretationen zwischen 2 und 4 schwanken. Je nach dem, wer es geschrieben hat oder wer es anschließend liest.

So manche Zeugnisschreiber hauen Sätze rein, die einerseits tatsächlich positiv gemeint waren, aber in der Zeugnissprache das genaue Gegenteil bedeuten.

@RhoMalV

So manche Zeugnisschreiber hauen Sätze rein, die einerseits tatsächlich positiv gemeint waren, aber in der Zeugnissprache das genaue Gegenteil bedeuten.

Das stimmt wohl. Allerdings erkennt man häufig aus dem Kontext, wie es gemeint ist. Früher war es ja üblich, Fleiß, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit im Zeugnis zu erwähnen - und wer das früher so gelernt hat, schreibt es auch heute noch so. Dass Ehrlichkeit nur in bestimmten Fällen ins Zeugnis gehört und die ausdrückliche Erwähnung von Selbstverständlichkeiten wie Pünktlichkeit negativ zu sehen ist, weißt du vermutlich selbst. Jemand, der häufig mit Zeugnissen zu tun hat, sollte so etwas aber erkennen können - genauso wie die anderen mehrdeutigen Formulierungen.

@DarthMario72

Das stimmt. Ich hatte aber aus eigener Erfahrung allerdings den Eindruck gewonnen, dass sogar Fachanwälte für Arbeitsrecht auf diesem Gebiet nicht 100%ig sicher zu sein scheinen.

Einst wurden ja auch noch Formulierungen gebraucht wie...

..."Durch seine Geselligkeit trug er sehr zur Verbesserung des Betriebsklimas bei."

oder

..."Besonders hervorzuheben sind auch seine fundierten Fachkenntnisse im Rechtswesen."

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Ich weiß nicht, ob solche Formulierungen immer noch gebraucht werden oder bereits verboten wurden.

wenn in dieser großen anzahl so viele positive arbeitsleistungen genannt werden, ist das ein absolutes spitzen-zeugnis. das macht man nicht mit jemand, mit dem man nicht zufrieden war und der nur das übliche "zur vollen zufriedenheit" bekommt.

da zeungisse formaljuristisch "wohlwollend und arbeitsfördernd" sein sollen, dürfen arbeitgeber keine negativ-aussagen reinpacken. aber andererseits zeichnet sich ein sehr gutes von einem normalen zeugnis eben durch die vielen positiven punkte in bezug auf arbeitsleistung, kommunikation und sozialkompetenz aus. auch der schlussatz mit dem "bedauern" ist so ein aspekt.

warum wollten die dich denn nicht behalten?

Sie wollten mich behalten aber ich habe mich für einen neuen Weg entschieden und habe es selbst sehr bedauert aber im nachhinein bin ich froh den Schritt gemacht zu haben :)

Danke für deine Antwort

Das ist definitiv kein "absolutes Spitzen-Zeugnis". Es enthält einige merkwürdige und missverständliche Formulierungen, teilweise auch Widersprüche. Und in der Schlussformel wird dem AN kein Erfolg bescheinigt, was dem angeblichen "absoluten Spitzen-Zeugnis" widerspricht.

Selbstverständlich darf man auch negative Aussagen im Zeugnis treffen, wenn sie der Wahrheit entsprechen. Man müsste sie nur wohlwollend formulieren und unterdurchschnittliche Leistungen des AN im Streitfall belegen können. Wenn ich als AG belegen kann, dass der AN eine absolute Null war, darf ich auch schreiben "er zeigte Verständnis für seine Arbeit" und habe ihm damit in wohlwollender Formulierung bescheinigt, dass er ein Vollpfosten ist.

Fazit: "Daumen runter" für deine Antwort.

Man kann ein Arbeitszeugnis nur dann vernünftig einschätzen, wenn man es vollständig liest, also von der Überschrift bis zum Ausstellungsdatum. Denn überall können Informationen enthalten sein, die für die Analyse eines Zeugnisses wichtig sind. Das gilt auch für scheinbar unwichtige Kleinigkeiten wie die Aufgabenbeschreibung, Rechtschreibfehler oder das Ausstellungsdatum.

Trotzdem folgende Anmerkungen dazu:

Er verfügte über beträchtliche kreative und innovative Fähigkeiten

Was haben kreative Fähigkeiten in der Pflege zu suchen?

zeigte initiative bei der Ausschöpfung vorhandener und neuer Mittel. 

Klingt so, als hättest du Geld aus dem Fenster geworfen.

Von den hausinternen Standards hatte er umfassende Kenntnisse und realisierte sie in der Praxis.

Hier wird eine Selbstverständlichkeit ausdrücklich erwähnt. Das ist negativ zu sehen.

Herr XY nahm gelegentlich an Fort- und Weiterbildungen teil.

Nicht so sehr, wie der AG es wollte.

Von Vorgesetzten und Mitarbeitern wurde Herr XY durch seine ehrliche, sachliche und offene Art sehr geschätzt.

"Ehrlich" hat hier nichts verloren.

Er war stets fähig, Kritik anzunehmen und zu äußern.

Klingt nach Querulant.

Wir wünschen ihm auf seinem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und viel Erfolg.

Autsch. Hier wird dir kein Erfolg bescheinigt.

Dieses Zeugnis ist absoluter Müll. Das hat offenbar jemand geschrieben, der nicht besonders viel Ahnung davon hat. Es ist voller ungeschickter Formulierungen und Widersprüche. Das solltest du am besten mithilfe eines Fachanwalts reklamieren.

Hallo Markus,

dieser Textausriss lässt auf den ungeschickten Versuch schließen, hier eine unterm Strich überdurchschnittliche Beurteilung zu kommunizieren. Er liest sich fast so als habe man damit den Azubi/1. Lehrjahr beauftragt.

Herr XY bewältigte in jeder Hinsicht die anfallende Arbeitsmenge. Die übertragenen Aufgaben erfüllte er jederzeit in vorbildlicher Weise, gewissenhaft und zuverlässig. Herr XY führte seine Tätigkeiten in beispielhafter Weise eigenständig aus. Er war flexibel, behielt immer den Überblick und setzte Prioritäten, welche der jeweiligen Situation angepasst waren.

Er hat selbst entschieden auf welche Arbeiten er Bock hatte. Oder auch nicht.

Er verfügte über beträchtliche kreative und innovative Fähigkeiten und verstand, sie umzusetzen.

Vor lauter Kreativität vergaß er das Arbeiten.

Darüber hinaus besaß Herr XY gute Organisationsfähigkeit und arbeitete systematisch unter Nutzung vorhandener Ressourcen. Er setze Arbeitsmittel in jeder Hinsicht wirtschaftlich und verantwortungsbewusst ein und zeigte initiative bei der Ausschöpfung vorhandener und neuer Mittel.

Er war ein pedantischer Erbsenzähler und benutzte sogar das Klopapier beidseitig.

Herr XY erfasste Informationen, war jederzeit fähig, diese zu bewerten und nach ihrer Relevanz zeit- und adressatengerecht weiterzuleiten. Die Dokumentation führte er präzise, fach- und sachgerecht durch.

Er besaß ein umfassendes Wissen, welches das eigene Fachgebiet überschritt und verfügte außerdem über gute praktische Fähigkeiten, die er sinnvoll einsetzte. Von den hausinternen Standards hatte er umfassende Kenntnisse und realisierte sie in der Praxis. Herr XY nahm gelegentlich an Fort- und Weiterbildungen teil.

...wenn er gerade mal Bock hatte.

Durch großes pädagogisches Geschick erzielte er bei der Anleitung und Wissensvermittlungen gute Ergebnisse.

Er ließ ganz schön den Oberlehrer raushängen.

Im Umgang mit Patienten und Angehörigen verfügte er jederzeit über ein der Situation angemessenes Kommunikationsverhalten.

Ja kein Wort zu viel sagen.

Er war dem Patienten stets zugewandt und verstand es im besonderen Maße, die Angehörigen mit einzubeziehen.

"Ey, wenn ihr schon hier seid, könnt ihr der Alten selbst die Kimme abwischen!"

Von Vorgesetzten und Mitarbeitern wurde Herr XY durch seine ehrliche, sachliche und offene Art sehr geschätzt. Darüber hinaus nutzte er immer alle Möglichkeiten zur konstruktiven Zusammenarbeit.

Hauptsache, man muss nichts alleine machen.

Er war stets fähig, Kritik anzunehmen und zu äußern.

Er hat wegen jedem Furz mächtig die Klappe aufgerissen.

Das Dienstverhältnis von Herrn XY endet am heutigen Tag nach Ablauf der vereinbarten Zeit. Wir danken ihm für seine guten Leistungen und bedauern sein Ausscheiden sehr.

Gerne hätten wir ihm gekündigt. Doch nun ist er uns zuvorgekommen.

Wir wünschen ihm auf seinem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und viel Erfolg.

Hauptsache nicht mehr bei uns ;-)

Ganz so schlecht wie Du es hier darstellst, ist es vielleicht nicht, aber vom Tenor her hast Du mit Deiner kritischen Beurteilung der einzelnen Passagen durchaus Recht´, wobei eine endgültige Analyse und Bewertung erst vorgenommen werden kann, wenn der vollständige Zeugnistext vorliegt.

Ich rate dem Fragesteller daher, sich an eine kompetente Stelle, z.B. eine Personalberatung oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, da das Zeugnis auf jeden Fall reklamiert werden muss.