Arbeitszeitkontrolle

10 Antworten

Im Gegensatz zu den übrigen bisheringen Antworten sehe ich die Frage nicht so eindeutig. So findet man zum Beispiel in einem Focus-Artikel:

"dpa Zeiterfassung ist als zulässig anerkannt

Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber die Einhaltung der Arbeitszeit durch ihre Mitarbeiter kontrollieren. Bestimmte Überwachungsmaßnahmen dürfen aber nur dann eingesetzt werden, wenn der Betriebsrat zuvor zustimmt, zum Beispiel der Einsatz sogenannter Finger-Scans. Zeiterfassungssysteme wie Stechuhren oder Magnetkarten sind bereits vielerorts im Einsatz und als zulässig anerkannt.

Die Grenze zur Persönlichkeitsverletzung wird in der Regel dort überschritten, wo jeder Toilettengang oder jede kurze Rauchpause während der Arbeitszeit systematisch erfasst werden – denn damit ließe sich ein vollständiges Bewegungsprofil eines jeden Mitarbeiters erstellen.

(Mitarbeiterüberwachung: Arbeitszeitkontrolle - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/rechte-und-pflichten/tid-9447/mitarbeiterueberwachung-arbeitszeitkontrolle_aid_268348.html)

Zudem ist ein solches System meistens irgendwie fragwürdig.

  • Wie wird zum Beispiel unterschieden, ob der Mitarbeiter eine Raucherpause macht oder eine Störung an seinem Drucker beseitigt?

  • Welchen Zeitaufwand bedeutet es, das Überwachungssystem überhaupt zu führen und auszuwerten?

  • Steht es eventuell in keinem Verhältnis zwischen produktiver Arbeit und Auswertungsaufwand?

  • Gehst der Betrieb davon aus, dass die Mitarbeiter grundsätzlich Faulenzer sind, die nur bei lückenloser Kontrolle gescheit arbeiten?

Die Kontrolle der Arbeitszeit gehört sicher zu den Aufgaben und den Rechten eines Arbeitgebers. Aber über die Art, wie das ausgeführt wird, kann man sicher streiten.

Ergänzung: mit einem Betriebsrat wäre es natürlich einfacher, weil er ein Mitbestimmungsrecht hätte.

Die Grenze zur Persönlichkeitsverletzung wird in der Regel dort überschritten, wo jeder Toilettengang oder jede kurze Rauchpause während der Arbeitszeit systematisch erfasst werden – denn damit ließe sich ein vollständiges Bewegungsprofil eines jeden Mitarbeiters erstellen.

Aber ist das nicht bei jeder Art von Akkordarbeit allgemein üblich?

@Anaxabia

Bei Akkordarbeit gibt es besondere Regelungen über die Bezahlung nach Stückzahl. Und diese Stückzahl wird dort natürlich auch auf irgend eine Weise ermittelt, da ja unmittelbar der Lohn davon abhängig ist. Dann erübrigt sich auch eine weitere Kontrolle, denn wenn der Beschäftigte weniger schafft, kriegt er auch weniger Geld.

Bei der hier beschriebenen Frage geht es aber nicht um die Ermittlung des zu zahlenden Lohns. Mir fehlt hier eine arbeitsrechtliche Grundlage, wieso eine derartige Kontrolle dann überhaupt nötig ist. Bei einer Arbeit am PC, von der hier die Rede ist, sehe ich in der Regel keine Akkordarbeit.

Das darf der AG machen.

Das dient nur der Personalplanung und Qualitätskontrolle und ist nicht als Eingriff in die Privatsphäre zu verstehen, da du während der Arbeit nicht "privat", sondern für dein Unternehmen unterwegs bist.

Solange z.B. keine Privatgespräche in der Pause mitghehört und dokumentiert werden, ist alles rechtens.

Ihn interessiert auch nicht, ob du aufs Klo gehst, sondern wielange und effektiv du arbeitest.

Arbeitszeit ist keine bezahlte Freizeit. Solange du deine Arbeitszeit bezahlt bekommst, sehe ich keine Gründe für dich, etwas gegen die PC Überwachung einzuleiten. Auch ohne das Programm hätte dein AG die Möglichkeit dich zu kontrollieren, ob du arbeitest. Das ist nicht verboten.

"Arbeitszeit ist keine bezahlte Freizeit."

Stimmt. Aber nicht jede Tätigkeit, die nicht auf dem PC erfasst wird, ist Freizeit. Wenn ich zum Beispiel eine Störung am Drucker beseitigen muss oder bei der Personalabteilung meine Reisekostenabrechnung abwickle, ist das sehr wohl Arbeitszeit, wird aber sicher nicht am PC erfasst. Unterstellt man mir dann, dass ich gefaulenzt habe?

"Auch ohne das Programm hätte dein AG die Möglichkeit dich zu kontrollieren,"

Auch richtig. Aber es ist noch lange nicht gesagt, dass eine automatische Kontrolle mit einem solchen System ebenso zulässig ist.

Das darf ein AG durchaus! Das war bei meinem Mann im Callcenter auch. Wenn er Pause gemacht hat musste er auch auf Stand by klicken und einen Code für den Grund eintippen. So konnte der AG sehen WARUM er gerade nicht am Arbeitsplatz ist. Dein AG dürfte dich nur nicht mit einer Kamera überwachen.

Danke für die schnellen und zahlreichen Antworten.

Aber sicher bin ich mir da noch nciht. man kann von niemand erwarten das er 100% seiner Arbeitszeit tätig. Schaut mal auf eure Zeit wie es da ist. Ich bin einer der besten Mitarbieter wenn es um die Qualität u. Quandität geht . In 5h Arbeitszeit schaffe ich mehr als ich am Tag müsste ( Bezahlung nach Stück/Stückverpreisung), wobei andere MAsich gemütlich zurück lehen und ewig brauchen für manche sachen.

Das Problem daraus ist dann, dass ich zuhören bekommen das ich nur 60% meiner Arbeitszeit tätig bin und wenn ich mir mehr Zeit lassen würde wäre ich dann wieder langsam . schaut mal den Link bitte an weil der bezieht sich schon auf meine Frage ... Mitarbeiterüberwachung: Arbeitszeitkontrolle - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/rechte-und-pflichten/tid-9447/mitarbeiterueberwachung-arbeitszeitkontrolle_aid_268348.html

Das ist eben der Nachteil bei einem solchen System. Auch früher ohne PC-Überwachung hat ein guter Chef genau gewusst, wer gute Arbeit leistet und wer nicht. Heute verlässt man sich lieber auf irgendein fragwürdiges Überwachungssystem. Velleicht legt es daran, dass es heute zu wenig gute Chefs gibt.