Arbeitszeitenänderung ( von vormittags auf Nachmittags)?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es keine arbeitsvertragliche Vereinbarung über die Arbeitszeit am Vormittag gibt und wenn es auch sonst keine Regelungen gibt, auf die Du Dich berufen könntest (z.B. eine Betriebsvereinbarung, wenn es einen Betriebsrat, oder eine tarifliche, wenn es einen anzuwendenden Tarifvertrag gibt), dann hat der Arbeitgeber - leider - über sein Direktionsrecht die Möglichkeit, die Lage der Arbeitszeit ohne Rücksicht auf Deine persönliche Situation festzulegen.

Nach der Rechtsprechung kannst Du Dich - nochmals: leider - auch nicht darauf berufen, Du würdest (möglicherweise) schon seit Jahren nur am Vormittag arbeiten und hättest also ein "Gewohnheitsanrecht" darauf.

Deine einzige Möglichkeit ist dann nur, bei Deiner Chefin Verständnis für Deine Situation und ein entsprechendes Einlenken zu erreichen.

Soviel also zu den schönen Sontagsreden zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf - in der konkreten Praxis seitens der Arbeitgeber leider weitestgehend alles bloße Theorie!

So ist es..! Da der Arbeitgeber jedoch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um die private Problematik der Fragestellerin weiß, liegt der Verdacht nahe, dass die "Chefin" ihre Arbeitnehmerin auf diese Art loswerden will - ansonsten würde sie diesen Schritt wohl nicht tun. ==> Es wird etwas vorgefallen sein...!?

@verreisterNutzer

ja ich stelle zuviele fragen grins

im Vertrag steht teilzeitbeschäftigt mit 26,5 Stunden....mehr nicht...

@lilian639

Dann ist es so, wie @Familiengerd es sagt...!

Wenn du es nicht schriftlich hast wann du genau arbeitest, darf sie das. Vielleicht will sie dich los werden?

Versuche in einem Gespräch deine Situation darzulegen,vielleicht findest du Verständnis.

...einfach, sicher nicht.

Wichtig ist dein Vertrag