arbeitszeiten in zeitarbeitsfirmen?
es geht hier um etwas generelles. kann mir jemand sagen ob... 1. ein zeitarbeiter der einen 37 wochenstunden-vertrag hat, dauerhaft für einsätze im 40 wochenstunden plus überstunden eingesetzt werden darf? 2. eine firma sich leute um 6 uhr in die firma bestellen kann, diese aber erst ab 7 uhr (arbeitsbeginn auf der baustelle ) bezahlt 3. leute um 17 uhr feierabend haben, um diese uhrzeit aber erst die baustelle abschliessen und dann noch auf eigen kosten in die firma fahren muessen? 4. ein anreiseweg von 35 km ohne mehraufwendungen hin zu nehmen ist, also ob ein tariflicher zeitarbeiter mit 10,22 ( ca 950,-euro /monat ) auch noch 150 euro sprit aus eigener tasche zahlen muss 5. ob ein maler auch als tischlerhelfer eingesetzt werden kann ( nach belieben ) und dadurch der grundverdienst sinkt
kennt sich wer aus rechtlich? mir ist auch schon so klar dass einiges davon natürlich nicht geht, aber e wird derart oft praktiziert, dass ich gern wissen würde ob es da gesetzliche lücken gibt die die arbeitgeber nutzen ( zusammen mit ihren kunden )
3 Antworten
Hallo,
ein Leiharbeitnehmer darf auch für 40 Stunden/Woche arbeiten und auch mehr. Hier gilt das Stundenrecht in der Entleihenden Firma, das heisst wenn hier Stunden angeordnet werden, sind diese auch von Leiharbeitnehmer zu leisten, was aber nicht bedeutet das man machen kann was man will mit LA, hier gehört es zum guten Ton alles was auf über 40Std./Woche läuft in guter Absprache mit dem Mitarbeiter auszumachen. Du kannst Überstunden auch verweigern das Recht steht dir zu!
Wenn sie dich um 6 Uhr einbestellen weil du den Weg zur Baustelle mit dem Firmenwagen zurücklegen darfst denke ich ist das doch völlig in Ordnung, oder stehst du dir besser wenn du gleich auf eigene Kosten zum Einsatzort machst ? (manchmal passt das ja) Die Kosten die dir hier entstehen kannst du ja beim Lohnsteuerjahresausgleich dir wiederholen. Sollte der AG dich aber einbestellen da du den Wagen noch mit packen musst dann muss er die Zeit bezahlen.
Den Heimweg musst du auch so antreten, Arbeitszeit ist bis 17 Uhr. Denke das ist doch völlig normal. Solltest du aber in die Firma fahren müssen um den Wagen zu entladen, daaannnnn muss der Chef zahlen.
Solange du keine Zusatzregelung abgeschlossen hast wird das ein wenig schwer. Massgeblich ist glaube ich das zwischen 30 km und 149 km das Fahrgeld vereinbart werden kann, zwischen 150 und 449 ist ein FG zu zahlen von 0,13€/km zzgl. einer Arbeitstäglichen Komplettauslöse von 37€ und von 450 bis offen sind 0,15€/km zu zahlen zzgl. einer Komplettauslöse von 45€
Wenn du einen gelernten Beruf hast musst du schauen was in deinem Arbeitsvertrag steht, entweder ist dein Vertag als Helfer ausgeschrieben oder mit Berufsbezeichnung sprich mit Tätigkeiten die deinem Berufsbild entsprechen. ALs Helfer kannst du als Lagerhelfer, Produktionshelfer, oder auch Tischlerhelfer, Malerhelfer usw. eingesetzt werden da ein Helfer als ungelernte Kraft zählt und damit absolut flexibel einsetzbar ist.
Hoffe du hast deine Antworten gefunden die du gesucht hast.
Also das verhält sich so, dass der Kunde dich bezahlen muss von dem Augenblick an in dem du mit seinem Firmenwagen dich auf Richtung Baustelle los machst. Vielleicht sprichst du mit deinem Disponenten/in einfach mal ab, denn die Zeit steht dir zu.
Leider wird diese gängige Praxis immer dann durchgezogen wenn es keinen gibt der sich hier rührt und nichts sagt. Also einfach melden, ich denke da steht dir auf jeden Fall eine Bezahlung zu. Dies gilt natürlich auch für den Rückweg.
Wenn du als Malerfachangestellter in deinem Arbeitsvertrag eingestellt bist dann hast du ein Anrecht darauf mit genau dieser Berufsbezeichnung überlassen zu werden. Solltest du aber Facharbeiter allg. stehen haben kannst du wiederum allgemein eingesetzt werden. DIe genaue Berufsbezeichnung ist massgeblich, die Bezahlung steht dir natürlich so zu wie in deinem Arbeitsvertrag beschrieben.
Selbst wenn du als Helfer eingesetzt wirst hast du ein Recht auf Facharbeiterlohn. :-)
Achso die Zeit die zwischen Arbeitsende und neuem Beginn sollte mind. 11 Stunden betragen.
Also das verhält sich so, dass der Kunde dich bezahlen muss von dem Augenblick an in dem du mit seinem Firmenwagen dich auf Richtung Baustelle los machst. Vielleicht sprichst du mit deinem Disponenten/in einfach mal ab, denn die Zeit steht dir zu.
Leider wird diese gängige Praxis immer dann durchgezogen wenn es keinen gibt der sich hier rührt und nichts sagt. Also einfach melden, ich denke da steht dir auf jeden Fall eine Bezahlung zu. Dies gilt natürlich auch für den Rückweg.
Wenn du als Malerfachangestellter in deinem Arbeitsvertrag eingestellt bist dann hast du ein Anrecht darauf mit genau dieser Berufsbezeichnung überlassen zu werden. Solltest du aber Facharbeiter allg. stehen haben kannst du wiederum allgemein eingesetzt werden. DIe genaue Berufsbezeichnung ist massgeblich, die Bezahlung steht dir natürlich so zu wie in deinem Arbeitsvertrag beschrieben.
Selbst wenn du als Helfer eingesetzt wirst hast du ein Recht auf Facharbeiterlohn. :-)
Achso die Zeit die zwischen Arbeitsende und neuem Beginn sollte mind. 11 Stunden betragen.
Überstunden sind natürlich erlaubt und müssen Vergütet werden , normaler weise zahlen ZF auch Fahrgeld , so war es damals bei mir . Du kannst auch als Maler als Helfer eingesetzt werden das ist erlaubt . Prüf mal ob sie dir ein STD Konto eingerichtet haben fals mal keine Arbeit da sein sollte ? Das ist eindeutig rechtswiedrig und somit Verboten
Kann dir aus Erfahrung nur raten dir schell was richtiges zu suchen, hast auf dauer nur Ärger mit solchen Assi Z Firmen ,und Verdient ist auch nichts - als Maler schaffst du das auch ! Good Luck
ich will momenatn nicht zwingend mehr verdienen ;) nur eben leichter :)
wieso sollten überstundenkonten rechtswidrig sein??
du musst beim besprechen mit dem vertrag aufpassen. die seriösen firmen rechnen dir zu viel gearbeitete Stunden am Monatsende gut. Reisekosten kannst du im Zweifel auch beim Jobcenter beantragen
Ich glaub du meinst die Unseriösen Firmen ?
zu viele stunden gutschreiben?? wieso sollte das wer machen?? ;)
gutschiriften finde ich prima :))
leider nicht wirklich. dass ich zur firma fahre ist doch normal oder? aber fängt meine arbeitszeit nicht mit dem losfahren von der firma aus zur baustelle an?? die fahren manchmal 150 km und die zeit wird nicht bezahlt? heisst ich als leiharbeiter fahre um 4:30 los... bin nach eigener anfahrt um 5:30 in der firma... dort steige ich in ein firmenfahrzeug und fahre 1,5 stunden zur baustelle, bin also um 7 uhr da...
von 7:00 bis 17:00 wird gearbeitet.
um 17 uhr wird die baustelle aufgeräumt und um 17:30 gehts richtung heimat... 19:00 komme ich in der firma wieder an. 20 uhr bin ich dann mit meinem pkw zu hause...
also von 4:30 bis 20:00 ( 15,5 stunden ) unterwegs... für 9 stunden die bezahlt werden?? und das ist alles rechtens?? um 20 uhr zu hause und um 4 uhr wieder aufstehen damit es um 4:30 los gehen kann ist auch auf duer ok?? ich meine jetzt die arbeitsunterbrechungen???
und die letzte frage... ich bin facharbeiter und as facharbeiter eingestellt... werde aber als helfer verliehen... also arbeitsvertrag beläuft sich auf tischler...