Arbeitszeiten aus der ehemaligen DDR?

11 Antworten

OK. Also:

  1. Kontenklärung beantragen bei der Rentenstelle, Formulare abholen, ausfüllen
  2. Grüner Sozialversicherungsausweis hersuchen . Jeder bekam bei Arbeitsaufnahme dieses Buch. Möglicherweise haben Sie es wie viele andere DDR-Bürger selber verschlampt. Weg ist weg. Sie müssen dann ebend andere Beweismittel erbringen, also Kollegen benennen und die dann eine Eidestattliche Versicherung bei der Rentenstelle abgeben. Achtung! Nur die Rentenstelle entscheidet, ob der Chef dieser Rentenstelle Ihnen diese Eidestattliche Versicherung abnimmt. Sie müssen daher mit Rechtsanwalt gegenhalten!
  3. Strafrechtliche Rehabilitierung bei Gericht beantragen, Stasiakte dabei abfordern lassen, dort stehen oft auch die Arbeitsstellen und Betriebe, wo man vor der Haft und zwischen der Haft gearbeitet hat, auch die Haft kann man dort entnehmen. In der DDR haben alle Häftlinge in die Sozialversicherung eingezahlt.Das zahlt sich heute aus! Heute ist man in Haft auf sich gestellt.
  4. Im Kreisarchiv des damaligen Wohnortes nach Unterlagen vom damaligen Referat Jugendhilfe durch das Rehabilitierungsgericht suchen lassen.

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Keine Ahnung, ob es in den Haftanstalten noch Unterlagen gibt oder ob die überhaupt noch existieren.

Ansonsten hast Du wohl keinerlei Chancen mehr.

Rentenbescheide bekommst du nicht, sondern Rentenauskünfte.

Aber egal - hast du die Zeiten denn bereits mal in den entsprechenden Formularen zur Kontenklärung angegeben?

Ja natürlich Rentenauskünfte! Ja das habe ich gemacht! Habe dann die Staatsanwaltschaft in Rostock angeschrieben, dort wurde ich in den meisten Fällen verurteilt! Leider wurde mir immer mitgeteilt, dass meine Urteile aus der Zeit nicht existieren oder mehr vorhanden sind!

@kjohb13

Kommt mir sehr merkwürdig vor...

Das ist so kompliziert, dass ich mir an deiner Stelle einen Termin bei einer Rentenberatungsstelle vor Ort geben lassen würde, damit man alles durchsprechen kann.

Ich weiß z.B. auch nicht, wie Zeiten im Gefängnis generell bewertet werden.
Aber abgesehen davon - deine 18 Jahre Arbeit müssen ja iwo dokumentiert sein.

Hallo,

Antrag auf Kontenklärung, Zeiten der Inhaftierung aufschreiben und ggfls. Nachweise dazu beifügen.

Dann prüfen lassen.

Beste Grüße

Dickie59

Woher ich das weiß:Berufserfahrung