ARBEITSZEITEN - Azubi, Einzelhandelskaufmann...?

4 Antworten

Da Du volljährig bist, greift das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht.

Der Samstag ist ein ganz normaler Werktag, so dass Dir hier kein Ausgleich zusteht.

Das wäre nur der Fall, wenn Du Sonntags oder Feiertags arbeiten müsstest (§ 11 ArbZG)

 

Mhm

du arbeitest nicht zu viel, im Einzelhandel arbeitet man nun mal auch samstags und hat somit eine 6-Tage Woche. Da du jeden zweiten Samstag frei hast ist das schon recht so

Aber wieso berechnet man das auf alle 2 Wochen? Das macht eigentlich keinen Sinn.. Mein Lehrer meinte auch, das ist zu viel

@SamGold

Ist es aber nun einmal nicht. Es sei denn du würdest jeden Tag zum Beispiel 12 Stunden oder so arbeiten. DAS wäre zu viel

Wie viele Stunden stehen denn in deinem Arbeitsvertrag?

Da steht nur, 8 Stunden am Tag

Also es gilt was im Arbeitsvertrag steht, wenn davon abgewichen wird, kannst du dich beschweren, ansonsten läuft es so wie es soll.