Arbeitszeit mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
Wie regelt sich die Arbeitszeit mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen? Zählt der weg zur Baustelle zur Arbeitszeit dazu, da ich ja angewiesen bin erst zur Firma zu fahren um das Auto zu holen. Beginnt mein Arbeitstag in der Firma wenn ich das Auto hole oder erst auf der Baustelle?
1 Antwort
Ich zitiere da die Antwort von ralosaviv 28.03.2014 zum gleichen Thema. Aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts: "Die gesetzliche Vergütungspflicht des Arbeitgebers knüpft nach § 611 Abs. 1 BGB an die „Leistung der versprochenen Dienste“ an. Dazu zählt nicht nur die eigentliche Tätigkeit, sondern jede vom Arbeitgeber im Synallagma (Gegenseitigkeitsverhältnis) verlangte sonstige Tätigkeit oder Maßnahme, die mit der eigentlichen Tätigkeit oder der Art und Weise von deren Erbringung unmittelbar zusammenhängt. Zu den im Sinne von § 611 Abs. 1 BGB „versprochenen Diensten“ gehört auch das vom Arbeitgeber angeordnete Umkleiden im Betrieb. In einem solchen Falle macht der Arbeitgeber selbst mit seiner Weisung das Umkleiden und das Zurücklegen des Wegs von der Umkleide- zur Arbeitsstelle zur arbeitsvertraglichen Verpflichtung. An der in der Entscheidung vom 11. Oktober 2000 (Az.:- 5 AZR 122/99 - BAGE 96, 45) vertretenen Auffassung, der Arbeitgeber verpflichte sich zur Vergütung nur der eigentlichen Tätigkeit, hält der Senat nicht fest. Der Arbeitgeber verspricht regelmäßig die Vergütung für alle Dienste, die er dem Arbeitnehmer aufgrund seines arbeitsvertraglich vermittelten Direktionsrechts abverlangt.
Auch wenn es in deinem Fall nicht um das Umkleiden geht, folgt aus diesem Urteil ganz klar, dass Wegezeiten sog. Rüstzeiten sind, die zur Hauptleistungspflicht gehören und damit selbstverständlich auch vergütet werden müssen.