Arbeitszeit Aushilfe Einzelhandel?
Hallo,
ich würde gern wissen, ob ich nach der Arbeit Freitags noch in einem Aushilfsjob tätig werden darf. Ich arbeite Freitags nur bis Mittag, weil ich Mo-Do 8,5 Std arbeite. Laut Arbeitszeitengesetz müsste ich 11 Stunden Ruhezeit einhalten, aber nur wenn ich den ganzen Tag arbeiten würde. Wie läuft das dann an dem Freitag?
4 Antworten
wenn du voll arbeitest, darfst du noch einen aushilfsjob annehmen. du hast ja das wochenende zeit, dich auszuruhen
Da kannst selbstverständlich am Freitag nach Deiner regulären Arbeitszeit noch einen Nebenjob ausüben. Speziell im Hinblick darauf, dass Du ja am Wochenende dienstfrei hast.
Wenn Du am Freitag z.B. vier Stunden im Hauptjob arbeitest, kannst Du in einem Nebenjob noch maximal sechs Stunden arbeiten.
Die Arbeitszeit der anderen Tage spielt doch bei der Ruhezeit keine Rolle. Du hast doch von Montag auf Dienstag, Dienstag auf Mittwoch usw. immer mehr als 11 Stunden Ruhezeit.
Du darfst am Freitag max. 10 Stunden gesamt (Vollzeit plus Nebenjob) arbeiten. Die Ruhezeit von Do auf Fr hast Du ja wohl eingehalten
Wenn es dein Arbeitgeber genehmigt, darfst du. Bei einem Vollzeitjob muss er aber keine Nebentätigkeit erlauben.
Der AG darf den Nebenjob nur verbieten, wenn man bei der Konkurrenz arbeiten möchte und wenn die Arbeitszeitgesetze nicht eingehalten würden.
Der AN muss den AG informieren aber nicht um Erlaubnis bitten.
Danke schonmal für die Antwort. Mir gehts eher darum ob ich am Freitag noch arbeiten darf, weil ich die anderen Tage länger arbeite um am Freitag früher zu gehen. Theoretisch wär ja der Freitag dann ein ganzer Arbeitstag wenn ich nicht reinarbeiten würde oder?