Arbeitszeit: 10 h/Tag inklusive Pause oder 10 h/Tag zzgl. Pause?

7 Antworten

 wie sind § 3; § 4 und § 7 nach ArbZg anwendbar?

Du kennst doch die Gesetze und nennst sie hier.

Im § 3 ArbZG ist geregelt, dass die Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten darf, diese aber bis auf 10 Stunden verlängert werden kann, wenn innerhalb von 24 Wochen oder 6 Monaten wieder eine Durchschnittsarbeitszeit von max. 48 Wochenstunden erreicht wird.

Wenn diese 10 Stunden Arbeit eine Ausnahme sind, ist das rechtlich kein Problem.

Die Ruhepausen (§ 4 ArbZG) gehören nicht zur Arbeitszeit, sind also nicht in dieselbe einzurechnen und auch nicht zu bezahlen.

Der § 7 ArbZG befasst sich mit den abweichenden Regelungen. Wenn es in Deinem Betrieb eine Tarifbindung oder entsprechende Betriebsvereinbarungen gibt, gelten dieselben im Rahmen dessen, was der § 7 zulässt.

Was brauchst Du da noch Urteile und Quellen? Das Arbeitszeitgesetz ist doch die beste Quelle und für Dein Anliegen braucht es keine besonderen Urteile. Da ist doch alles eindeutig geregelt.

Deinen Arbeitsweg kannst Du nicht in die Arbeitzeit einrechnen. Das ist "Privatvergnügen". Wenn der AG keinen Fahrtkostenzuschuss gibt, kannst Du den Arbeitsweg bei der Steuererklärung geltend machen.

Arbeitszeiten werden IMMER ohne Pausen berechnet. Ein AN kann z. B. von 6:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 21:00 Uhr Beschäftig werden, wenn er zwische 14:00 Uhr und 21:00 Uhr eine Stunde Pause bekommt, Das regelt die Arbeitszeit Verordnung.

Mandek  23.10.2014, 18:58

Nöt, nicht immer. Gibt Sonderreglungen, wo die Pausenzeit als Arbeitszeit berechnet wird.

Allerdings sind dies Reglungen selten.

Novos  23.10.2014, 18:59
@Mandek

Hast Du Beispiele?

Mandek  23.10.2014, 19:21
@Novos

Klar.

  1. Zb bei uns im Rettungsdienst gilt es so.

  2. Ein entfernt Bekannter arbeitet im Schichdienst in einer Metallbude. Dort ist es so geregelt, wer Drei-Schicht macht, bekommt die Pause voll als Arbeitszeit angerechnet.

faiblesse  23.10.2014, 19:54

Im Bergbau zählt die Pause zur Arbeitszeit. Das steht aber ebenfalls im Arbeitszeitgesetz

Danke schon mal an alle... eine kleine Frage dazu noch...

Muss man den Arbeitsweg des AN dabei noch mit beachten?

z.B. wenn dieser eine einfache Wegstrecke von ca. 80km hat, also ca. 1h Fahrtzeit. Oder spielt das hierbei keine Rolle?

Mandek  23.10.2014, 18:40

Spielt keine Rolle. Arbeitsweg ist Privatvergnügen.

10 plus Pause in fast allen Berufen. Sonderregelung für Rettungsdienst, Krankenhäuser....