Arbeitszeit: 10 h/Tag inklusive Pause oder 10 h/Tag zzgl. Pause?
Hallo, ich habe eine kurze Frage:
wie ist es zulässig (nach Gesetz bzw. Rechtssprechung)?:
Beispielfall: Arbeitsbeginn 06:00 Uhr - Arbeitsende 17:00 Uhr (heißt insgesammt 11h mit Pause)
Wäre dies Zulässig? Oder anders gefragt, wie sind § 3; § 4 und § 7 nach ArbZg anwendbar?
Kann ein Arbeitnehmer also:
10 inklisuve Pause (Gesamtzeit 10h/Tag) oder 10 zzgl. Pause (Gesamtzeit 11h/Tag)
arbeiten?
Ist ein Ausnahmefall.
Könnt ihr mir zusätzlich zu eurer Antwort die Quelle (ggf. Link) zum Gesetz oder zur Rechtssprechung (Urteil) benennen?
Mit freundlichen Grüßen und danke für die Antworten im Vorfeld.
7 Antworten
wie sind § 3; § 4 und § 7 nach ArbZg anwendbar?
Du kennst doch die Gesetze und nennst sie hier.
Im § 3 ArbZG ist geregelt, dass die Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten darf, diese aber bis auf 10 Stunden verlängert werden kann, wenn innerhalb von 24 Wochen oder 6 Monaten wieder eine Durchschnittsarbeitszeit von max. 48 Wochenstunden erreicht wird.
Wenn diese 10 Stunden Arbeit eine Ausnahme sind, ist das rechtlich kein Problem.
Die Ruhepausen (§ 4 ArbZG) gehören nicht zur Arbeitszeit, sind also nicht in dieselbe einzurechnen und auch nicht zu bezahlen.
Der § 7 ArbZG befasst sich mit den abweichenden Regelungen. Wenn es in Deinem Betrieb eine Tarifbindung oder entsprechende Betriebsvereinbarungen gibt, gelten dieselben im Rahmen dessen, was der § 7 zulässt.
Was brauchst Du da noch Urteile und Quellen? Das Arbeitszeitgesetz ist doch die beste Quelle und für Dein Anliegen braucht es keine besonderen Urteile. Da ist doch alles eindeutig geregelt.
Deinen Arbeitsweg kannst Du nicht in die Arbeitzeit einrechnen. Das ist "Privatvergnügen". Wenn der AG keinen Fahrtkostenzuschuss gibt, kannst Du den Arbeitsweg bei der Steuererklärung geltend machen.
Arbeitszeiten werden IMMER ohne Pausen berechnet. Ein AN kann z. B. von 6:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 21:00 Uhr Beschäftig werden, wenn er zwische 14:00 Uhr und 21:00 Uhr eine Stunde Pause bekommt, Das regelt die Arbeitszeit Verordnung.
Im Bergbau zählt die Pause zur Arbeitszeit. Das steht aber ebenfalls im Arbeitszeitgesetz
Danke schon mal an alle... eine kleine Frage dazu noch...
Muss man den Arbeitsweg des AN dabei noch mit beachten?
z.B. wenn dieser eine einfache Wegstrecke von ca. 80km hat, also ca. 1h Fahrtzeit. Oder spielt das hierbei keine Rolle?
Spielt keine Rolle. Arbeitsweg ist Privatvergnügen.
10 plus Pause in fast allen Berufen. Sonderregelung für Rettungsdienst, Krankenhäuser....
Nöt, nicht immer. Gibt Sonderreglungen, wo die Pausenzeit als Arbeitszeit berechnet wird.
Allerdings sind dies Reglungen selten.