Arbeitsvertrag unterschrieben, jetzt Absage (vor Arbeitsbeginn)

11 Antworten

Da der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben ist gilt er auch. Was nur passieren wird: wenn der Vertrag ab 1.10. gilt können sie Dir am ersten Tag kündigen mit der Kündigungsfrist von 2 Wochen (Probezeit). Diese 2 Wochen müssen sie Dir dann auch zahlen. Also: trotzdem weitersuchen und sich ans Arbeitsamt wenden.

Rücktritt vom Arbeitsvertrag gibt es nicht. Es spielt auch keine Rolle welcher von den Geschäftsführern den Vertrag unterzeichnet hat und ob dieser noch in der Firma ist.

Es muß Dir allerdings bewußt sein, dass Du sofort mit der kürzesten Frist gekündigt werden kannst. Wenn im Vertrag nix gegenteiliges geregelt dann mE auch schon vor Antritt der Arbeit.

Der Betrieb wird wohl eine Kündigung auf dem Postweg hinterherschicken.

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt mind. 2 Wochen. Diese darf nicht unterschritten werden. Anderslautende Klauseln sind ungültig. Er hat also Lohnanspruch vom 01.10. bis 14.10. ** Das bedeutet aber auch, dass er am 01.10. pünktlich bei der Arbeit erscheinen muss - Vertrag ist Vertrag!**

Wenn er dann auf Arbeit ist und vom Chef sofort gekündigt und für die 2 Wochen bezahlt beurlaubt wird, dann kann er wieder gehen und 2 Wochen lang faulenzen oder sich schnell eine neue Arbeit suchen.

Steht in dem Vertrag etwas drin, dass er VOR dem Datum des Arbeitsbeginns nicht gekündigt werden kann?

Wie sie auch schon schreiben, BITTEN sie dich, vom Vertrag zurück zu treten, auflösen geht nicht, Vertrag ist Vertrag wie man so schön sagt. Was natürlich passieren wird, ist dass sie dir, wenn o.a. Klausel enthalten ist, dass sie dir am ersten Tag kündigen. Da du in der Probezeit bis (gehe ich von aus) sind das 2 Wochen Kündigungsfrist. Du solltest dich so oder so nach Alternativen umsehen, evtl. bei deinem alten Arbeitgeber zu Kreuze kriechen. Jeder macht mal Fehler.

Wende dich an deine alte Firma und schriftlich an die neue Firma. Informiere zur Sicherheit (auch E-Mail ausdrucken und mitnehmen), die Arbeitsagentur SOFORT, damit dir später keine Nachteile entstehen!

Suche dir Rat bei einem Anwalt für Arbeitsrecht. Kannst du dir keinen Anwalt leisten, dann nimm ALLE Unterlagen (alter Arbeitsvertrag, neuer Arbeitsvertrag und E-Mail) und die Kontoauszüge der letzten 3 Monate und gehe damit zum Amtsgericht und beantrage einen Beratungsschein für eine kostenlose anwaltliche Erstberatung. Damit sind die Kosten abgedeckt, die außergerichtlich anfallen (Anwalt, dessen Briefwechsel mit der Gegenseite usw.).

E-Mail nicht beantworten! Auf keinen Fall vom Arbeitsvertrag zurücktreten! Dir entstehen sonst später Nachteile verschiedenster Art! Auch falls du arbeitslos werden solltest!

PS. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt mind. 2 Wochen. Bedeutet, man kann dich frühestens zum 14.10.2012 aus der neuen Firma hinauswerfen! Für diese 2 Wochen hast du Lohnanspruch!

@GoetheDresden

Wichtig: Du musst am 01.10. auf jeden Fall in der neuen Firma erscheinen! Tust du es nicht, wird der Arbeitsvertrag tatsächlich ungültig!

Alternative: Du findest vorher eine andere Arbeit. Ansonsten drohen dir Sperrzeiten bei der Arbeitsagentur. Solange der Vertrag nicht aufgehoben ist, ist er gültig!

Da so ein Vertrag für beide Seiten bindend ist, würde ich erstmal nicht einfach zurücktreten, wir das Firma natürlich gerne hätten, weil es sie von ihren möglichen Pflichten löst. Eventuell besteht sogar ein Anspruch auf eine alternative Anstellung in der Firma. Eine anwaltliche Beratung wäre hier sicher sinnvoll.

Wenn dann würde ich verlangen, dass die FIRMA den Vertrag aus betrieblichen Gründen kündigt. Ein Zurücktreten vom Vertrag weist der der falschen die Verantwortung zu.