Arbeitsvertrag Stunden oder Tage?
Hallo zusammen.
Mein Arbeitgeber hat mir letztens 2 Urlaubstage abgezogen, weil ich in einer Woche nur 3 mal gearbeitet habe. Laut Vertrag muss ich aber 5-6 mal die Woche arbeiten und bin auf 160 stunden gemeldet. Wenn ich aber in andren Wochen öfter arbeite komme ich trotzdem auf meine stunden! Bei uns ist 7 Tage die Woche offen sind eine spielhalle. Darf den mein Arbeitgeber mir 2 Tage abziehen von Urlaub weil ich das Wochen Pensum nicht erfüllt habe aber die stunden für den Monat habe? Die Begründung wär dann noch: ja sonst werdet ihr eure Urlaubstage doch eh nicht los ..
Danke im Vorraus
4 Antworten
urlaub darf er dir nur abziehen, wenn du urlaub beantragt hattest. urlaub ist als längere erholungszeit gedacht und nicht dafür, dass der arbeitgeber seine unzureichende planung ausgleichen kann. wenn dein AG meint, du müßtest eine bestimmte anzahl von tagen arbeiten, dann muss er dich einplanen oder trotzdem bezahlen, weil er sich dann in annahmeverzug befindet. wenn du insgesamt auf zuviele stunden kommst, muss er diese stunden ausgleichen durch freizeit oder geld. freizeitausgleich musst du aber mit dem AG absprechen, du darfst nicht einfach wegbleiben, wenn deine stunden voll sind.
der Urlaub ist nicht dazu da Fehlstunden, die Im Laufe des Monats wieder ausgleichbar sind abzugelten, sondern sie sind dazu bestimmt möglichst zusammenhängend der Erholung zu dienen.
Urlaubstage können nicht einfach abgezogen werden. Interessant, dass Dein Chef Mehrarbeit gerne hinnimmt, aber sofort die U-Tage angeht, wenn Du weniger Tage arbeitset. Trotzdem ja die Sollzeit hattest. Korrekterweise würde er ein -korrekt geführtes - Zeitkonto für jeden mItarbeiter führen-.
Man kann ja auch mal böse sagen: ziehst Du mir einfach was ab, wenn ich "zu wenig " Tage arbeite.. brauchst Du nicht mit mir rechnen,w enn ich mein Soll erfüllt hab.
Also kurzum: Urlaubstage sollen der Erholung dienen- sie sind nicht für die willkürliche Zeitverrechnung eines herzigen Arbeitgebers gedacht.
Der Zweck des Jahresurlaub ist die Erholung,deswegen sollen Urlaubstage nicht mit Fehlzeiten verrechnet werden.