Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben, mündliche Zusage bindend?
Hallo Person A hat einen Anruf von einer Zeitfirma A bekommen, ob er noch heute um 13 Uhr arbeiten möchte. Person A hat mündlich zugesagt und hat sich auf den Weg zum Kunden gemacht. Der Arbeitsvertrag sollte erst am Montag unterschrieben werden. Für mich hört sich der heutige Arbeitstag wie ein Probetag an oder ?
Auf dem Weg zur Arbeit bekam Person A ein besseres Angebot von Leihfirma B , wo die Bezahlung stimmt und keine Nachtschicht gibt. Person A hat jetzt Arbeitsvertrag mit Leihfirma B geschlossen und hat bei Zeitfirma A abgesagt.
Kann die Zeitfirma A für den heutigen Probetag Vertragsstrafe geltend machen bzw das Arbeitsamt, weil sie davon ausgingen, dass die Person A arbeiten geht obwohl noch kein Vertrag existiert? Zeitfirma A war nicht vom Arbeitsamt empfohlen sondern Person A hat sich selber bei Zeitfirma A beworben.
4 Antworten
ein mündchliche zusage ist ein vertrag, ein vertrag ist geltend das was mündlich gesag twurde.
Jedoch da es mündlich ist ist kein beweis auser unter 2 personen , nur kann der arbeitsvertrag schnell mal abweichen da mündlich nirgend geschrieben steht.
dürfen tut man nicht aber das ist auf der welt relativ egal was man heutzutage darf oder nicht
Kriegt Person A eine Strafe , wenn das Telefongespräch aufgenommen wurde ?
Eine Zusage ist zunächst eine einseitige Willenserklärung. Die mündliche Zusage des AN lässt jedoch einen Vertrag zustande kommen. Die Frage ist wie lange dieser Vertrag gilt und ob er für den Probetag mündlich efristet wurde. Dieser Vertrag unterliegt den Bestimmungen des BGB wonach keine Vertragsstrafe vorgesehen ist wenn diese nicht mündlich vereinbart war. Generell ist die mündliche Vereinbarung von Verträgen jedoch schwerer nachzuweisen.
Kriegt Person A jetzt eine Strafe, wenn das Telefongespräch aufgenommen wurde?
Ein Arbeitsvertrag muss schriftlich sein , zumindest bei Personalüberlassung.
A hat keine Ansprüche an den Arbeitnehmer.
Das gegenteilig musste A auch erst mal beweisen.
Und Ja, auch ein mündlicher Vertrag ist gültig, aber Du hast ja eine Probezeit. 14 Tage.
Geh doch Morgen einfach nicht hin, das zeugt von ünInteresse und der B meldet sich nie wider.
Falls B fragt, "Warum, " sagst Du Keine Motivation, dann hat sich der Fall Erledigt.
Woher weisst du dass ein Arbeitsvertrag bei Personal Überlassung schriftlich sein muss? Gibt es einen Link ?
Es zählt nur schriftlich. Leider habe ich die Erfahrung schon machen müssen.
Hast du ein Job zuerst zugesagt und danach abgesagt oder andersrum? Selbst bei Gesprächsaufnahmen ist das ohne meiner Zustimmung illegal oder