Arbeitsvertrag nach 40 Jahren?

8 Antworten

Nein, kann man nicht so einfach

Was soll sich denn an Deinem Arbeitsverhältnis ändern? Ich vermute mal, der Arbeitsvertrag soll nicht zu Deinem Vorteil sein.

Entgegen der anderen Meinungen:

Selbstverständlich kann der Arbeitgeber auf den nachträglichen Abschluss eines Arbeitsvertrages (mit den damals herrschenden Bedingungen) bestehen, zumindest jedoch auf die Niederschrift der für das Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen gemäß des Nachweisgesetzes (NachwG) vom 20.07.1995 (BGBl. I S. 946).

klar - der Versuch ist nicht strafbar - aber den must nicht annehmen - bzw. unterschreiben

Der Arbeitgeber kann es versuchen aber der Arbeitnehmer muss das nicht machen.

Hallo.

Er kann schon. Du musst aber nicht zustimmen.

Mit Gruß

Bley 1914