Arbeitsvertrag läuft aus resturlaub und nun krank?

3 Antworten

müsste meine Firma mir meinen Rest Urlaub auszahlen?

Schlicht und einfach und selbstverständlich: Ja!

Es gibt eine einfache Bestimmung im Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 4:

Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

Wenn Dir der Urlaub in der Kündigungsfrist zwar gewährt wurde, Du ihn aber ganz oder teilweise wegen einer Erkrankung nicht nehmen kannst, dann muss er ausgezahlt werden; er verfällt selbstverständlich nicht, wie SceneUser mit seiner Antwort wohl fälschlich meint.

Hinweis für den Fall des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses:

Der Beginn der Leistungszahlung verschiebt sich um die Dauer des abgegoltenen Urlaubs; der Leistungszeitraum wird also nicht verkürzt, er verschiebt sich nur entsprechend. Das wird oft als "ungerecht" nicht verstanden, ist aber konsequent und logisch, um Arbeitslose, die ihren Urlaub noch in der Kündigungsfrist genommen haben, finanziell nicht zu benachteiligen.

Der Arbeitslose, dessen Urlaub ausgezahlt wurde, nimmt durch die entsprechende zeitliche Verschiebung des Beginns der Leistungszahlung seinen bezahlten Urlaub damit also praktisch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses.

Ok danke :)

http://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/resturlaub-bei-kuendigung/07/

1. Müssen verbleibende Urlaubstage bei einer Kündigung noch genommen werden?

Die Regelung der Urlaubstage im Arbeitsverhältnis richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG). Ausschlaggebend für den Umgang mit Resturlaubstagen bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist § 7 Abs. 4 BUrlG.
Hieraus ergibt sich, dass Urlaub, der wegen der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann,
abzugelten ist. Sofern dies möglich ist, müssen die Urlaubstage also
grundsätzlich vom Arbeitnehmer noch genommen werden.

Da Du aber krankgeschrieben bist, kannst Du keinen Urlaub nehmen.

Das heißt? 😂 sie müssten ihm mir auszahlen?

Sry wegen dem lach smiley aber habe grade nicht so ganz verstanden ob sie es jetzt auszahlen müssten ;)

Ok danke

Nein, in dem Fall müssen sie dir den Urlaub nicht auszahlen.

Und wieso wenn ich fragen darf

@Jeffrey911

Berechtigte Frage!!

Weil das Gesetzlich so geregelt ist.

@ SceneUser:

Das ist völliger Unsinn!

Wenn der Fragesteller den Urlaub, der ihm in der Kündigungsfrist gewährt wurde, wegen Erkrankung teilweise oder ganz nicht nehmen kann, dann muss der nicht genommene Teil selbstverständlich ausgezahlt werden!

Das ist eine einfache Regelung, die klipp und klar so im Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 4.

Falsch! Ich habe recht! Schau genau! Man muss mehr können als nur copy und paste von irgendwelchen Paragraphen!

@SceneUser

@ SceneUser:

Man muss mehr können als nur copy und paste von irgendwelchen Paragraphen!

Ach, Bübchen, jetzt komm' mit doch nicht mit solch einem geistigen "Durchfall"!

Es geht auch nicht um "irgendwelche" Paragraphen, sondern um einen ganz bestimmten - aber den kennst Du offensichtlich nicht, sonst würdest Du nicht so rumlabern!

Ich habe recht! Schau genau!

Aha! Und mit welcher Erklärung/Begründung?? Nur weil Du das sagst, hast Du noch lange nicht Recht! Und was gibt es an Deinen dürren Worten überhaupt "genau" zu "schauen"?

Ich könnte Dich ja eventuell ernst nehmen, wenn Du sachlich argumentieren und Gründe für Deine (unsinnigen) Behauptungen anführen würdest - was Du selbstverständlich aber nicht kannst.

Werde erst einmal "trocken hinter den Ohren", bevor Du Dich hier so substanzlos aufspielst!!

Im Übrigen:

Siehe meine eigene Antwort - dann weißt Du, wie es geht (mit aller Arroganz, die ich mir bei jemandem wie Dir erlaube!).