arbeitsvertrag läuft ab?

7 Antworten

ist der arbeitgeber nicht verpflichtet es mir vor drei monaten zu sagen,damit ich mich umschauen kann oder erstmal mich bei der amt anmelden kann,wenn er es nicht vor drei monaten mir sagt,welche rechte habe ich dann,wird mein vertrag automatisch verlängert??

Der AG hat hier kein TO DO - deshalb macht er ja einen befristeten Vertrag.

Wenn Dein Arbeitgeber Dir nicht drei Monate VOR Ablauf des Vertrages eine SCHRIFTLICHE Verlängerung anbietet, hast Du Dich dementsprechend zu verhalten:

  • 3 Monate vor Ablauf des Zeitvertrages beim Arbeitsamt melden, dass Arbeitslosigkeit droht.
  • Bewerbungen schreiben und Dich auf Vermittlungsvorschläge vom Arbeitsamt bewerben

Dein Arbeitgeber ist natürlich verplichtet, Dich für Vorstellungsgespräche freizustellen.

Du kannst natürlich ganz offen zu Deinem AG sagen, dass Du leider bisher noch nicht weißt, ob man Dich übernimmt und daher nun mit der Jobsuche beginnst und dem Arbeitsamt zusammen arbeitest. Wenn man Dir dann mündlich zusagt, dass Du übernommen wirst, ändert sich aber nichts an Deinem Vorgehen bis es schriftlich vorliegt.

Nichts vom AG hören ist gleichzustellen wie Keine Vertragsverlängerung.

Automatisch wird sicher kein Arbeitsvertrag verlängert. Danach bist du Arbeitslos. Melde dich Arbeitssuchend und spreche mit deinem AG.

Ein befristeter Vertrag endet automatisch. Wenn du eine Verlängerung erreichen willst, dann musst du selbst beim Arbeitgeber nachfragen. Ob und wann er den Vertrag verlängert, entscheidet er. Er muss das nicht 3 Monate vorher machen. Sprich also mit dem Chef und sag ihm auch, wenn er dir das jetzt schon zusagen kann (schriftlich), dann würdest du dich nicht nach einem anderen Job umsehen. Geh also auch zum Amt und melde dich dort schon mal an.

Du hast einen befristeten Arbeitsvertrag, da steht das vereinbarte Vertragsende drinnen. Der AG muß Dir nicht vorher noch einmal sagen, daß Du Dich nach Arbeit umsehen mußt bzw. rechtzeitig beim Amt melden mußt. Wenn Du nicht nachfragst, ob eine Festanstellung oder eine Vertragsverlängerung möglich ist, ist Dein letzter Arbeitstag der, der im Vertrag steht. Solltest Du dich nicht rechtzeitig beim Amt als voraussichtlich arbeitslos am..... gemeldet haben, droht Dir eine 3-monatige Sperrfrist.

du musst dich automatisch 3 monate vor ablauf beim arbeitsamt arbeitssuchend melden.. dein AG kann dir einen Tag vorher bescheid geben obs verlängert wird oder nicht.. erstmal solltest du dich so verhalten als ob es beendet wird

FreundHase  22.08.2014, 12:20
du musst dich automatisch 3 monate vor ablauf beim arbeitsamt arbeitssuchend melden

Ein sehr guter und wichtiger Hinweis! Das vergessen nämlich viel und wundern sich dann, wenn das ALG nicht kommt. Dafür DH.

sister0fnight  22.08.2014, 12:25
@FreundHase

Wie wahr. Oftmals steht es schon im Arbeitsvertrag - quasi als "freundlicher Hinweis", bei vielen aber eben nicht und dann wird es schwierig.