Arbeitsvertrag befristet dann unbefristet Probezeit?

3 Antworten

Die erneute Probezeit ist rechtens.

Nicht jede Unterbrechung führt dazu, dass die Probezeit von Neuem beginnt. In einigen Fällen startet der Arbeitnehmer nach einer Unterbrechung ohne erneute Probezeit und die vorherige Beschäftigungsdauer wird angerechnet.

Das gilt insbesondere, wenn

  • das neue Arbeitsverhältnis unmittelbar auf das alte folgt oder
  • zwischen beiden Arbeitsverhältnissen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht.

Besteht zwar ein sachlicher Zusammenhang, aber liegt ein zeitlicher Abstand zwischen den beiden Arbeitsverhältnissen, so entscheiden die Umstände des Einzelfalls.

Spätestens bei einem zeitlichen Abstand von sechs Wochen liegt aber in der Regel eine Unterbrechung im Sinne des § 1 Abs. 1 KSchG vor. Die Probezeit beginnt dann von Neuem.

Die Partien können abweichend vom Gesetz vereinbaren, dass die Probezeit aus einem alten Arbeitsverhältnis angerechnet werden soll. Dabei ist egal, wie groß oder klein der zeitliche Abstand und der sachliche Zusammenhang sind.

Wenn das AV mehr als 6 Wochen unterbrochen war, dann ist eine neue Probezeit möglich.

Allerdings schreibst du hier auch von Saisonarbeit. Da wäre eventuell keine neue Probezeit gerechtfertigt.

Kommt es zur erneuten Probezeit bei Wiedereinstellung? (zametzer-law.de)

Wenn ich das richtig interpretiere, warst Du im Januar und Februar nicht für die Firma tätig. Von daher ist eine Probezeit bei einem - neuen! - unbefristeten Arbeitsvertrag rein formal nicht unzulässig.

Ja, ich habe im Januar und Februar nicht für diese Firma gearbeitet. Dieses Jahr nicht, weil winterpause war. Und ich nicht genug Stunden hatte, in der Zeit in der ich davor für die Firma tätig war.

Ich hatte allerdings eine wiedereinstellungsbestätigung, zum neuen Jahr hin, sobald die Saison wieder startet. Welche eben vor zwei Wochen losgegangen ist.

@Wyerex

Und damit hast Du keine ununterbrochene Beschäftigung, ergo ist eine neue Probezeit möglich - ob das sinnvoll ist, wäre eine andere Frage, interessiert das Gesetz aber nicht.

@HugoHustensaft

Danke, mehr wollte ich gar nicht wissen.