Arbeitsvertrag befristet dann unbefristet Probezeit?
Hallo,
ich hatte letztes Jahr einen Arbeitsvertrag, der befristet bis Dezember halt. Also ein Jahr. Dieses Jahr ist nun ausgelaufen, und ich habe eine wiedereinstellungsbestätigung erhalten zum März 2022.
Ich habe auch schon wieder angefangen zu arbeiten, im gleichen Unternehmen in der gleichen Stelle. Und habe heute einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen. Allerdings wird dort noch einmal die probezeit erwähnt, habe ich die jetzt noch einmal? Ist das rechtens?
Oder liegt es daran, weil ich theoretisch einen neuen Vertrag bekommen habe?
Bitte keine Antworten wie warum sollte das nicht rechtens sein oder sonst etwas. Wenn ich das wüsste, würde ich ja nicht fragen. Ich verstehe halt nur nicht, warum zweimal eine probezeit geschlossen wird.
3 Antworten

Die erneute Probezeit ist rechtens.
Nicht jede Unterbrechung führt dazu, dass die Probezeit von Neuem beginnt. In einigen Fällen startet der Arbeitnehmer nach einer Unterbrechung ohne erneute Probezeit und die vorherige Beschäftigungsdauer wird angerechnet.
Das gilt insbesondere, wenn
- das neue Arbeitsverhältnis unmittelbar auf das alte folgt oder
- zwischen beiden Arbeitsverhältnissen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht.
Besteht zwar ein sachlicher Zusammenhang, aber liegt ein zeitlicher Abstand zwischen den beiden Arbeitsverhältnissen, so entscheiden die Umstände des Einzelfalls.
Spätestens bei einem zeitlichen Abstand von sechs Wochen liegt aber in der Regel eine Unterbrechung im Sinne des § 1 Abs. 1 KSchG vor. Die Probezeit beginnt dann von Neuem.
Die Partien können abweichend vom Gesetz vereinbaren, dass die Probezeit aus einem alten Arbeitsverhältnis angerechnet werden soll. Dabei ist egal, wie groß oder klein der zeitliche Abstand und der sachliche Zusammenhang sind.

Wenn das AV mehr als 6 Wochen unterbrochen war, dann ist eine neue Probezeit möglich.
Allerdings schreibst du hier auch von Saisonarbeit. Da wäre eventuell keine neue Probezeit gerechtfertigt.
Kommt es zur erneuten Probezeit bei Wiedereinstellung? (zametzer-law.de)

Wenn ich das richtig interpretiere, warst Du im Januar und Februar nicht für die Firma tätig. Von daher ist eine Probezeit bei einem - neuen! - unbefristeten Arbeitsvertrag rein formal nicht unzulässig.

Und damit hast Du keine ununterbrochene Beschäftigung, ergo ist eine neue Probezeit möglich - ob das sinnvoll ist, wäre eine andere Frage, interessiert das Gesetz aber nicht.

Danke, mehr wollte ich gar nicht wissen.
Ja, ich habe im Januar und Februar nicht für diese Firma gearbeitet. Dieses Jahr nicht, weil winterpause war. Und ich nicht genug Stunden hatte, in der Zeit in der ich davor für die Firma tätig war.
Ich hatte allerdings eine wiedereinstellungsbestätigung, zum neuen Jahr hin, sobald die Saison wieder startet. Welche eben vor zwei Wochen losgegangen ist.