Arbeitsvertrag ausgelaufen-bin ich krankenversichert?

5 Antworten

Nein, die Krankenversicherung hat nichts mit dem Arbeitsvertrag zu tun - Du bleibst auch danach weiter versichert. Nur die Bezahlung ändert sich...

  • Angestellt/Arbeitsvertrag: der Arbeitgeber zahlt die Hälfte, die andere Hälfte zahlst Du (wird von Deinem Gehalt abgezogen)

  • ohne Arbeit a) entweder arbeitslos melden und Ansprüche nach ALG I haben - dann zahlt die Bundesanstalt b) oder nicht melden bzw keine Ansprüche nach ALG I haben - dann zahlst Du selber den Mindestbeitrag von rund 150 EUR im Monat.

Punkt b) wird leider oft übersehen und dann kommen Monate später auf einmal hohe Nachforderungen von der Krankenkasse - daher unbedingt pro-aktiv auf die Kasse zu gehen, wenn der Arbeitsvertrag zu Ende ist.

Cheerio

Du hast Dich zum Ende des befristeten Arbeitsvertrages zwingend bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend oder arbeitslos zu melden; die weitere Krankenversicherung erfolgt dann in Verbindung mit der Zahlung des Arbeitslosengeld.

Du bist auch nach Beendigung einen Arbeitsverhältnisses 4 Wochen lang nachwirkend krankenversichert.

Ich verstehe es richtig, dass Du nach dem Ende des befristeten Arbeitsvertrages auf Bitten der Firma "noch ein paar Wochen" dort bleiben sollst?

Wenn über diese "paar Wochen" vorher kein neuer schriftlicher Vertrag geschlossen wurde, dann ist Dein befristeter Arbeitsvertrag in einen unbefristeten übergegangen!

Danke :)

Hallo,

wenn man brutto mehr als 450 Euro monatlich verdient, ist man weiter über den Arbeitgeber krankenversichert.

Ggf. jetzt schon mit der Arbeitsagentur Kontakt aufnehmen: regionale Arbeitsmarktlage? Mögliche Weiterbildungen? Bruttoverdienste in möglichen Berufen?

Gruß

RHW

arbeitvertrag hin oder her..solange du dort arbeitest und du beim a amt nicht als arbeitslos gilst, bist du krankenversichert....und wenn du dich am 1 sten tag nach kündigung zb arbeitslos meldest. läuft das übers amt..

Du bist, egal ob Arbeit oder nicht, Krankversichert.

Bist Du ohne Job, zahlt die Agentur die Beiträge.