Arbeitsvertrag auf dem Postweg - soll ich schon kündigen?

2 Antworten

Klipp und klar - bevor Du den Vertrag nicht in Händen hältst, solltest Du auch nicht kündigen, nicht dass doch noch etwas schief geht. Wichtig ist lediglich, dass Deine Kündigung dann auch fristgerecht beim AG eingeht - und bis zum 15. ist noch etwas Zeit.

Eigentlich spielt das keine allzu große Rolle, ob er mit telefonischer Zusage und dem Vertragsentwurf in Händen jetzt schon beim alten Arbeitgeber kündigt ober ob er das erst nach Unterschrift tut.

Denn wenn der neue Arbeitsvertrag keinen Kündigungsausschluss vor Arbeitsantritt enthält - vom "Risiko" einer Probezeit ganz abgesehen -, kann der neue Arbeitgeber trotz unterschriebenen Arbeitsvertrages auch vor Arbeitsantritt wieder kündigen.

@Familiengerd

Der einzige Unterschied nach meiner Sichtweise ist, sollte er keinen Vertrag zugesendet bekommen - egal "warum" - dann erhält er im Falle X ob erfolgter Eigenkündigung und dem fehlenden Nachweis einer Folgebeschäftigung eine 12-wöchige ALG-Sperre. Bei vorvertraglicher Kündigung jedoch nicht.

@wilees

Ob dann - mit der Nachweis einer verbindlichen Zusage - eine Sperre verhängt wird, kann bezweifelt werden. Ansonsten hätte der Arbeitnehmer einen Schadenersatzanspruch gegen den Arbeitgeber.

Stress wäre es auf jeden Fall - aber auch bei Kündigung des bereits unterschriebenen Vertrages durch den neuen Arbitgeber vor Arbeitsantritt.

Wenn es mit der Frist nicht eng wird, würde ich dir sehr konservativ raten, zu warten.