Arbeitsvertrag auf 475 € (Brutto) Basis. 50 Stunden pro Monat laut Arbeitsvertrag - Sozialversicherung?
Hallo.
Ich habe heute einen Arbeitsvertrag unterschrieben, der eine monatliche Arbeitszeit ("zurzeit sieht der Arbeitsvertrag eine regelmäßige Arbeitsvertrag von 50 Stunden pro Monat vor") von 50 Stunden pro Monat vorsieht.
Der Arbeitgeber hat mich bereits bei der Sozialversicherung angemeldet, mit dem Arbeitsvertrag käme ich Brutto auf 475 €.
Nun habe ich in diesem Monat (Dezember) aber eine monatliche Gesamtstundenanzahl von 35 Stunden (9.50 € pro Stunde) und im Januar allerdings 103 Stunden.
Werden also auch im Dezember Sozialversicherungen für mich abgeführt, trotz weniger Arbeitszeit?
Das gleicht sich ja im Januar wieder aus. Freue mich auf Antworten.
4 Antworten

Mit 475 € vereinbartem Arbeitseinkommen bist du versicherungspflichtig in der Gleitzone und zahlst auch dann SV-Beiträge, wenn du mal weniger arbeitest. Bei einem vereinbarten Gehalt musst du aber trotzdem die 475 € bekommen, wenn du deine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt hast, aber nicht angefordert wurdest.
Sinnvoll wäre in dem Fall ein Arbeitszeitkonto, um die Differenzen auszugleichen.

Im Vertrag stehen 50 Stunden, also wirst du auch für 50 Stunden bezahlt, selbst wenn du nur 35 gearbeitet hast, vorausgesetzt du hast deine Arbeitskraft angeboten.
Es sei denn, du hättest unentschuldigt gefehlt.

ja, auch im Dezember werden für Dich Sozialabgaben geleistet.

Am saubersten und fair wäre wenn ihr euch auf ein Zeitkonto einigen könntet.
Also würde der Arbeitgeber für Dezember die vereinbarten 50 Stunden zahlen und im Januar arbeitest du als erstes diese "-15" Stunden ab.
So hat auch der Arbeitgeber weniger an Lohnnebenkosten zu zahlen ;-)
https://www.biallo.de/recht-steuern/news/mini-oder-midijob/#