Arbeitsvertrag ab Monatsmitte, muss Hartz IV dann für den ganzen Monat zurückgezahlt werden?

5 Antworten

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das kommt drauf an wann er geld bekommen hat. die arge rechnet nicht auf den tag genau sondern nur den monat des zahlungseingangs. wenn er im mai genug geld aufs konto bekommen hat das er keinen leistungsanspruch hat ist es egal wann er angefangen hat auch wenn das geld erst ende mai auf dem konto war, muss er den gesammten monat zurück zahlen. wenn er aber erst im juni sein geld bekommen hat und das durch einen kontoauszug belegen kann, muss er für mai nichts zurück zahlen. da er im mai noch bedürftig war. wenn das so war, sollte er schnell wiederspruch einlegen und den kontoauszug beilegen...viel erfolg!

Bin auch der Meinung die ARGE darf nur ab Arbeitsbeginn die Leistung zurückforden!!!

Ehe ihr euch rumärgert - schriftliche Dienstaufsichtsbeschwerde an die Leitungsstelle mit Erläuterung der Problematik. Wird von obiger Stelle kompetent geklärt und ihr bekommt in Kürze einen Bescheid.

Wenn er in dem Monat mehr Geld verdient als das Hartz IV beträgt, muß er es komplett zurückzahlen. Er hat ja dann in dem Monat genügend Geld zur Verfügung.

Die Frage ist: wann hat er das erste Gehalt erhalten?
Im Juni: dann macht die ARGE dicke Backen, da nur für den / in dem Monat angerechnet werden darf, in dem das Geld zugeflossen ist (Zuflussprinzip).
Im Mai: dann kann eine Aufrechnung erfolgen und zwar unter Berücksichtigung der Einkommensfreibeträge.
Für den ALG2-Bezug ist es nicht entscheidend, wann die Arbeit aufgenommen wurde, sondern, wann Geld geflossen ist (es geht also nach tatsächlicher Bedürftigkeit).

Da die ARGE Leistungen für den gesamten Monat bereits am 1. ausgezahlt hat, war der Sohn ab dem 18. Mai nicht mehr bedürftig. Es kommt jetzt darauf an, wieviel er im Mai noch verdient hat. Es gilt aber grundsätzlich das Zugangsprinzip. Sein Gehalt kann er ja frühestens am 31.5. bekommen haben. Häufig wird aber gerade da Erstgehalt ein oder zwei Tage später eingehen. Das müsste er doch mit Kontoauszug belegen können. Somit wäre er erst mit Anfang Juni aus der Bedürftigkeit raus. So muss er argumentieren. Hoffentlich hat er rechtzeitig gegen diese Forderung Widerspruch eingelegt.

Das Jobcenter rechnet monatlich ab. Bezieht er in dem Monat durch sein Teilgehalt mehr Geld, als er Hartz IV Anspruch hat, muss er ess komplett zurückzahlen, da kein Anspruch bestand.