Arbeitsvertrag - 8 Überstunden pro Woche mit Gehalt abgegolten?
Bei meinem evntl. neuen AG steht im Arbeitsvertrag:
"Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden ohne Pausen bei einer 5-Tage-Woche." "Über- und Mehrarbeit ist bis zur Grenze des Arbeitszeitgesetzes zu leisten." "Über- oder Mehrarbeit ist, soweit sie acht Stunden pro Woche nicht überschreitet, mit der Vergütung abgegolten."
Was bedeutet das für mich? Jede Woche 8h umsonst Arbeiten? Die ersten 8h in jeder WOCHE! unbezahlt bzw. ohne Freizeitausgleich? Erst nach 48h in der WOCHE! wären es bezahlte / Freizeitausgleich Stunden? Älter Kollegen haben dies nicht im Vertrag stehen. Arbeitsplatz ist lt. Vertrag: Werkstattmitarbeiter.
5 Antworten
Das heißt das Du erst ab der 9ten Überstunde bezahlt wird. 8 h sind im Grundgehalt bereits enthalten. Keine unübliche Praxis.
D.h. aber nicht, das Du diese 8 Stunden leisten mußt. Es sei denn die Formiulierung würde z.B. lauten: "Der Arbeitnehmer xxxx ist bereit 8h Mehrarbeit ohne finanziellen Ausgleich pro Woche zu leisten." Ist das nicht der Fall kannst Du auch nein sagen.
Allerdings, in Notfällen oder unvorhersehbaren Fällen mußt Du nach Feierabend doch ran (Treuepflicht, § 14 Abs. 1, Arbeitszeitgesetz)
Danke! Die Formulierung ist genau wie o.a.
"Jede Woche 8h umsonst Arbeiten?"
Genau das bedeutet es. Im Monat wären das 32 unbezahlte Stunden - also fast eine Woche.
Dies ist zulässig, da die höhe der Mehrarbeit genau bestimmt ist. Nach der rechtsprechung der Arbeitsgerichte sind bis 10 Wochenstunden angemessen.
Das ist leider falsch!
Solche Vereinbarungen sind erlaubt, wenn sie bestimmten inhaltlichen Voraussetzungen entsprechen.
@ ich500:
"Nach der rechtsprechung der Arbeitsgerichte sind bis 10 Wochenstunden angemessen"
Eine solche Festlegung durch "die" Rechtsprechung gibt es nicht.
Eine pauschale Abgeltung von Überstunden in Höhe von 20 % der vereinbarten Wochenarbeitszeit kann durchaus als unangemessen und die Klausel damit insgesamt als unwirksam geurteilt werden - es kommt auch auf die sonstigen konkreten Umstände an.
Im Netz gefunden:
Das Weisungsrecht berechtigt den Arbeitgeber nicht dazu, vom Arbeitnehmer Überstunden zu verlangen. Das liegt daran, dass der Arbeitsvertrag den Umfang der von Ihnen als Arbeitnehmer zu leistenden Arbeit festlegt. Könnte der Arbeitgeber einseitig im Wege des Weisungsrechts an dieser Schraube drehen, würde er die wesentlichen Vertragsinhalte einseitig verändern.
Mit „Notsituation“ ist nicht etwa ein plötzlicher Großauftrag gemeint oder eine verspätet eintreffende große Warenlieferung, sondern eine Katastrophe wie eine Überschwemmung oder ein Brand. Solche Ereignisse kann der Arbeitgeber nicht vorhersehen, und außerdem steht dann möglicherweise die Existenz des Betriebs auf dem Spiel.
Könnte man damit unbezahlten Überstunden entgehen!?
Das klingt nicht unüblich.
Deine Überstunden werden nicht ausbezahlt.
nein das stimmt so nicht, Überstunden können zwar verlangt werden, aber nicht unbezahlt oder mit Freizeitausgleich. Nur bei einigen AT Angestellten kann man das im Vertrag so regeln.