Arbeitsvermittler schikaniert mich, was ist rechtens?

7 Antworten

Nein darf sie nicht. Sie darf keine persönlichen Bewertungen abgeben oder gar beleidigend werden. Du hast nur eine Möglichkeit, beschwere dich. Geh zum Amt und erkundige dich wo die Beschwerdestelle ist. Bereite dich aber gut vor. Der Vermittler will bestimmt wissen Wann Was Wie gesagt wurde. Mach dir einen kleinen Zettel, den du in am besten gleich in Ruhe schreibst. Schreib alles auf was vorgefallen ist. Damit du auf dessen Fragen vorbereitet bist und nicht ins straucheln kommst. Sie kann schon verlangen das du dich überall Deutschlandweit bewirbst, ob das Sinn macht ist der egal. Sie kann auch verlangen das du umziehst, allerding muß dann auch das Amt die Kosten tragen. Damit brauchst du dem Ansprechpartner auch nicht kommen. Komm zum Punkt, beschreibe die Beleidigungen und Beeschimpfungen und verlange eine andere Arbeitsvermittlerin. Niemand muss sich als faul oder dumm bezeichnen lassen. Es gibt auch Fallmanager, die sich um Leute kümmern die finanziell und andereweitig (z.B fehlender Führerschein) schlechter dastehen wie andere.

Beim nächsten mal sofort auf einen Termin beim Teamleiter bestehen und gleich mit ankündigen, dass sie sich auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Direktion einrichten kann.

Geh dort nur noch mit Begleitung hin und beharre darauf, dass das Gespräch sachbezogen bleibt. Wenn sie problematische Forderungen stellt oder Entscheidungen trifft, verlange dies schriftlich: "Ich kann kaum glauben, dass Sie das von mir fordern, daher hätte ich das gerne schriftlich. Ansonsten werde ich dem nicht nachkommen."

Naja, und unabhängig von der Sachbearbeiterin solltest Du Dich intensiv um einen Job kümmern und die Belege dafür sorgfältig aufheben.

besorge dir für den nächsten Termin ein digitales Diktiergerät mit externem Microfon (zum verdeckt anstecken) und lass die Aufnahme bei weiteren Beleidigunen von einem Rechtsfanwalt auswerten.

Hinweis:

Das mitschneiden von 4-Augen-Gesprächen ist verboten, die Strafbarkeit kann aber Aufgehoben werden, wenn das Aufzeichnen die einzige Möglichkeit darstellt sich vor strafbaren Handlungen durch andere zu schützen.

jobcenter , arge und wie sie alle heißen sind öffentlicher dienst. die arbeit dort ist öffentlich und daher darf es kein filmverbot geben. einfach darauf hinweisen das eine kamera mitläuft und das dieses gegen kein gesetz verstößt.

nur das nichtöffentliche wort darf nicht ohne einverständis aufgezeichnet werden.