Arbeitsunfall in der Probezeit?

6 Antworten

Der AG hat die persönliche Schutzausrüstung zu stellen bzw. die Kosten zu tragen - und zwar nicht irgendwann, sondern sofort bei Arbeitsbeginn!

Geh zum Durchgangsarzt und melde den Unfall der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Den Rest regeln BG und AG dann miteinander - was meist mit ziemlichen Ärger für den AG endet...

Du bist hoffentlich beim Durchgangsarzt (D-Arzt) gewesen (kann auch im Krankenhaus gewesen sein) und hast angegeben, dass es ein Arbeitsunfall war. Wenn nicht, dann solltest Du das schnellstens tun.

Dann musst Du erst mal nichts weiter tun. Um die Heilbehandlung kümmert sich die BG.

Wegen der Sicherheitsschuhe musst Du Dir keine Sorgen machen. Der Arbeitgeber hätte diese stellen müssen.
Deine Ansprüche gegen die BG werden dadurch nicht geschmälert.

Ich hoffe, dass der Fuß nur gequetscht und heilbar ist, und nicht wirklich zerquetscht.

Ich hoffe, Du hast nur sprachliche Probleme.

"zerquetscht" klingt als ob er abgeschnitten werden muß. Ich hoffe doch, daß er nur eingeklemmt wurde und Du jetzt ein paar blaue Flecken hast.

Alles weitere regelt die Versicherung bzw.  die Gewerbeaufsicht. Du mußt jetzt gar nicht vorgehen. Da Du ja wohl ärtzlich versorgt wurdes geht das jetzt seinen Gang, Unfallmeldung, etc.

Was heißt "Wer ist im Vorteil?" , ??? Wie soll jemand aus einem Betriebsunfall einen Vorteil ziehen ?  Du meinst sicher etwas anderes. 


Hallo,

Dein Arbeitgeber und Du habt nun ein Problem.

Du weil Du die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung nicht getragen hast, er weil er sie dir nicht zur Verfügung stellte.

Mir scheint so, als wärst Du zudem nicht in die Verwendung der Ameise unterwiesen wurde, eher hast Du diese wohl mit beiden Händen bedient und bist hinter ihr hergegangen.

Wenn diese rückwärts geführt wird, geht man daneben und bedient diese mit einer Hand, so dass solche Unfälle nicht geschehen können und man rasch in Sicherheit kommt.

Wurdest Du nicht unterwiesen, so hättest Du dieses Flurförderfahrzeug nicht benutzen dürfen.

Ihr könnt nur hoffen, dass es keine bleibenden Schäden gibt, denn die BG wird die Übernahme der Kosten verweigern. 

Du hättest mit Deinem Arbeitgeber ausmachen können, dass Du Arbeitsschuhe auf Deine Kosten kaufst, und er diese bis zu einem bestimmten Wert erstattet.


Was ist nun mit dem Fuß?

Gute Besserung! 

Warum darf den die BG die Übernahme der Kosten verweigern? Wo steht das geschrieben? Gibt es Urteile??

Eher das Gegenteil ist richtig - trotz Fehlverhalten bleibt der Versicherungsschutz erhalten.

§ 7 SGB VII  Begriff

(1) Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.

(2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.

"Ihr könnt nur hoffen, dass es keine bleibenden Schäden gibt, denn die BG wird die Übernahme der Kosten verweigern."

Unfug. Die BG wird die Kostenübernahme nicht verweigern und der Fragesteller hat nichts zu befürchten. Wenn, dann könnte die BG höchstens den Arbeitgeber in Regress nehmen. Da hat der Fragesteller aber nichts mit zu tun.

Du hättest mit Deinem Arbeitgeber ausmachen können, dass Du
Arbeitsschuhe auf Deine Kosten kaufst, und er diese bis zu einem
bestimmten Wert erstattet.

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichten erforderliche PSA zu stellen und zu bezahlen.

Zunächst mal: Wie geht es deinem Fuß? Ich hoffe, es ist nicht allzu schlimm.

Nun, es ist ein Arbeitsunfall, egal ob Sicherheitsschuhe oder nicht. Daher bist du über die Berufsgenossenschaft versichert. Um die Heilbehandlungskosten brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Du kämpfst hier nicht gegen deinen Arbeitgeber. Ihr sitzt eigentlich im selben Boot.

Problematisch könnte es werden, da du noch in der Probezeit bist. Dein Arbeitgeber könnte auf die Idee kommen und dich in der Probezeit zu entlassen. Dazu braucht er keinen Grund anzugeben. Deine Arbeitsunfähigkeit schützt dich nicht vor der Kündigung.