Arbeitsunfall durch Kaputten Zeitungswagen, wer haftet?

5 Antworten

Du wusstest doch, dass er kaputt ist! Warum also sollte dein AG dafür haften? Du könntest dich schließlich auch weigern den kaputten Wagen zu nutzen. Ein Recht auf ordentliches und einwandfreies Arbeitsmaterial hast du ja!

Deine private Haftpflichtversicherung heißt so, weil sie nur PRIVATE Risiken deckt,

Du warst aber beruflich unterwegs. Dieser Schaden ist also über die Betriebshaftpflicht deines Auftraggebers abzuwickeln.

Bei einem ARBEITSUNFALL kommt aber eine Person zu Schaden. Das ist hier nicht der Fall.

DU, dir war das bekannt und hättest den Schrotthaufen einfach nicht mehr fahren dürfen; selbst wenn dein Chef es so anordnet.

Das spielt aber keine Rolle. Der Arbeitnehmer ist "nur" als Handlungsgehilfe tätig.

Das ist eindeutig Sache der Betriebshaftpflicht

Das ist kein Arbeitsunfall. 

Die Haftpflicht Deines Arbeitgebers ist zuständig.

Heute habe ich wie immer ausgetragen und meinen Wagen mit Bremse abgestellt. Diese ist aber kaputt also habe ich den Wagen noch so leicht blockiert hingestellt damit er nicht wegrollt. Er war also eigentlich fest. Leider ist der wagen los gerollt und hat ein Auto getroffen.

Du hast also gewusst dass der Wagen defekt ist? Dann kann man Dir ein Mitverschulden bzw. Fahrlässigkeit anlasten.

Mir wurde der Wagen aber so gestellt. Das geht schon über ein Jahr so und ich habe schon oft das gemeldet aber es wurde ignoriert.

@DrMedWichsiwuz

Als Arbeitnehmer hat man sich in bestimmten Situationen bzw. bei bestimmten Sachen zu vergewissern ob das Arbeitsmaterial funktionsfähig ist und ggf. muss man dann eben die Arbeit einstellen.

Ich will Dir nichts böses sondern lediglich aufzeigen wie ein AG sich da herausreden kann.

Du hast gedacht, das der Wagen recht sicher steht, aber er das war eben nicht der Fall. Hätte möglicherweise auch eine Person zu Schaden kommen können.

ich habe schon oft das gemeldet aber es wurde ignoriert.

Das muss man konsequenter sein. Der AG hat Pflichten, aber Du auch.

Dein Arbeitgeber wird für den Schaden nicht aufkommen da du die Schuld trägst.Du hast gewußt,dass der Hänger nicht in Ordnung ist und bist trotzdem damit auf Tour gegangen.

Das spielt aber keine Rolle. Der Arbeitnehmer ist "nur" als Handlungsgehilfe tätig.

Das ist eindeutig Sache der Betriebshaftpflicht.