Arbeitsunfall bei einer ferienbeshäftigung

3 Antworten

Hoi.

Grundsätzlich stehen auch Ferienjobber wie Vollzeitbeschäftigte unter dem Schutz der Berufsgenossenschaft des Betriebes. Nur der Arbeitgeber muss den Unfall melden, wenn du mehr als drei Tage arbeitsunfähig bist. 

Du solltest nur zum Durchgangsarzt(D-Arzt) gehen, evtl. in ein Krankenhaus. Das sind spezielle Ärzte, die eine besondere Zulassung von den Berufsgenossenschaften haben. 

Du erhälst keine Entgeltfortzahlung von deinem Arbeitgeber, weil du dort noch keine vier Wochen beschäftigt warst. (http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html)

Die Berufsgenossenschaft zahlt dann sofort das Verletztengeld über deine Krankenkasse aus. Die BG hat auch Aussenstellen(such die Mal bei der dguv.de) und du meldest dich am Besten gleich Montag bei denen direkt - das geht am schnellsten. 

Ciao und gute Besserung

Loki

Eigentlich ist der Arbeitgeber auch für dich verantwortlich wenn DIREKT zu deiner oder von deiner Arbeit gehst. Allerdings wirst du wohl nicht voll beschäftigt sein sondern eine Art Studentenvertrag haben? Dann musst du schauen, was da in deinem Vertrag steht. Es kann schon sein, dass du nicht voll angestellt bist und dann bekommst du wohl nichts.