Arbeitsunfall , Wochenende weg , was nun?

2 Antworten

Damit hast du in der Tat jetzt ein Problem.

Generell musst du, wenn du krank bist, nicht zwingend zuhause bleiben. Allerdings hast du alles zu unterlassen, was deiner Genesung im Wege steht.

Es ist dem Arbeitgeber nur schwer zu vermitteln, dass du zwar am Wochenende feiern gehen kannst, aber am Montag dann dein Bein wieder so sehr weh tut, dass du nicht zur Arbeit gehen kannst.

Wie das dein Arbeitgeber sieht, wissen wir nicht. Allerdings musst du eines bedenken: In der Probezeit kannst du jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Daher musst du letztlich jetzt mit der Kündigung rechnen.

Wer feiern kann, kann auch arbeiten! Sorry, hast du dir selbst eingebrockt. In der Probezeit würde ich dann jedenfalls nicht zu Hause bleiben. Vielleicht kannst du ja früher gehen.

Wer feiern kann, kann auch arbeiten!

Das ist zwar eine alte Redewendung: Aber Alter schützt für Dummheit nicht.

Diese Aussage ist also grundsätzlich Quatsch!

@Familiengerd

schützt "für"?? und nur weil alter nicht vor dummheit schützt, ist eine alte redewendung nicht grundsätzlich falsch. selbst wenn der fragensteller rechtlich gesehen in der theorie zu hause bleiben dürfte, ändert das in der praxis nichts daran, dass für den arbeitgeber so ein verhalten, wenn auch nicht offiziell, ein grund ist, einen befristeten vertrag nicht zu verlängern. also bitte nicht den fragensteller auf falsche gedanken bringen.

@cristelmettigel

Selbstverständlich heißt es "schützt vor ...". (Darauf herum zu reiten, nenne ich "Korinthenk...erei"!)

selbst wenn der fragensteller rechtlich gesehen in der theorie zu hause bleiben dürfte

Du meinst wohl: "nicht zu Hause bleiben musste"? Denn rein rechtlich gesehen darf er alles, was die Genesung nicht beeinträchtigt (ob das beim Arbeitgeber gut ankommt, ist eine andere Frage).

Wer z.B. einen gebrochenen Arm hat, kann als Maurer dann nicht arbeiten, aber durchaus feiern und eine Flasche Bier "stemmen"! Schon mit diesem simplen Beispiel ist das Sprichwort ad absurdum geführt!!

also bitte nicht den fragensteller auf falsche gedanken bringen.

Es ging nicht darum, den Fragesteller in eine möglicherweise trügerische Sicherheit zu wiegen: Es ging ausschließlich um dieses objektiv falsche Sprichwort!!

dass für den arbeitgeber so ein verhalten, wenn auch nicht offiziell, ein grund ist, einen befristeten vertrag nicht zu verlängern.

Es kommt immer auf die konkrete Situation an: Aber wer als Arbeitgeber alleine die Tatsache, dass ein erkrankter Arbeitnehmer feiert, als - inoffiziellen - Grund nutzt, das Arbeitsverhältnis in der Probezeit zu kündigen, ohne zu berücksichtigen, ob das trotz der Erkrankung erlaubt und möglich war, stellt sich entweder selbst ein Armutszeugnis aus oder würde dem Arbeitnehmer auch ohne diesen Anlass kündigen!

@Familiengerd

hast du überhaupt die frage gelesen!? der fragensteller war humpelnd feiern. humpelst du mit deinen armen?? in diesem fall trifft das sprichwort also sehr wohl zu. nur weil es in deinem einen beispiel nicht zutrifft, heißt das nicht, dass das überall so ist. deine argumentation ist wirklich lachhaft schlecht. schopenhauer würde sich im grabe umdrehen.

@cristelmettigel

schopenhauer würde sich im grabe umdrehen.

Oh, wir wollen gebildet sein?!

Da wundert mich jetzt aber über Deine Argumentation, denn die passt mit ihrem "schlichten" Niveau überhaupt nicht zu Schopenhauer - wohl aber zu Deiner Prahlerei mit ihm!

deine argumentation ist wirklich lachhaft schlecht.

Hättest Du meinen Kommentar richtig gelesen (was ich bei der Frage getan habe, um die es aber nicht geht, sondern ich bezog mich ausschließlich auf Dein platt und unreflektiert allgemein hingeschmissenes Sprichwort!) und wärst Du zu etwas nüchternerer, klarerer und weniger beleidigter Überlegung fähig, müsste Dir Dein eigener Kommentar schlicht peinlich sein - aber dazu fehlt es wohl irgendwo bei Dir!

Und jetzt kannst Du schreiben und ausfallend werden, was und wie Du willst - das unter Niveau!!

@Familiengerd

ich habe den spruch auf die frage bezogen geschrieben. und in diesem zusammenhang war er passend. darum geht es hier nun einmal: sich auf die fragen zu beziehen. wenn ich hier jetzt schreibe: "der apfel fällt nicht weit vom stamm.", ist das auch total unangebracht, weil ich keine ahnung habe, ob deine eltern auch solche probleme haben, korrekte sätze hervorzubringen. ich nehme aber mal an, dass sie zumindest gerne das von mir zitierte sprichwort benutzt haben, wenn du wieder einmal keine lust hattest, in die schule zu gehen.