Arbeitssuchend, trotzdem Jobangebot abgelehnt. Drohen Folgen?
Ich bin seit Febr. diesen Jahres arbeitssuchend. Hatte mich bei einer großen Firma beworben und mich gegen 600 Mann durchgesetzt beim Auswahlverfahren. Jetzt wurde mir ein Job angeboten von der Firma. 1/4 mehr Gehalt als der letzte Job, doch Arbeitszeiten und Entfernung waren zu krass. Es gab sozusagen keine Work-Life Balance. Das ganze garniert mit einem befristeten Arbeitsvertrag bis Ende des Jahres und danach keine Aussicht auf Verlängerung. Also wieder arbeitssuchend in 20 Wochen. Habe diesen Job nun abgelehnt. Drohen mir jetzt Folgen von der Agentur für Arbeit?
4 Antworten
"Arbeitssuchend" bedeutet ja, dass du zur Zeit noch in Arbeit bist. Ob es jetzt aussichtsreicher ist, aus der Befristung heraus etwas neues zu suchen weiß man nicht.
Das ist Auslegungssache. Dass dir die Entfernung zu groß ist, dürfte nicht ausschlaggebend sein. Allerdings eine Befristung auf 20 Wochen muss man nicht hin nehmen.
du musst doch kein Job Hopping betreiben,wenn er nur kurze Zeit geht,dann bist du wieder arbeitslos und bekommst dann 60% von dem letzten geringen Gehalt,würde niemand machen.das kannst du gut argumentieren,und sie werden kaum wissen,wie es nicht zustande gekommen ist.Such weiter und finde was adäquades.
ja trotzdem hat sie recht. da zur berechnung die letzten 12 monate zusammengerechnet werden. insgesamt wäre es also weniger dann
Hatte mich bei einer großen Firma beworben und mich gegen 600 Mann durchgesetzt beim Auswahlverfahren.
Aha - und offenbar hast Du denen auch in diesem Verfahren erzählt, dass Du das gerne machen möchtest. Oder wie kam es sonst zu dem Angebot das die Firma Dir unterbreitet hat? Wer im Gespräch sagt, dass er keine befristete Anstellung sucht und das die Arbeitszeiten / Entfernungen nicht in seine Lebensplanung passen, wird nicht 600 anderen Bewerbern vorgezogen.
Habe diesen Job nun abgelehnt. Drohen mir jetzt Folgen von der Agentur für Arbeit?
Ist es eine Stelle auf die Du Dich von alleine beworben hast oder hat die Arbeitsagentur Dir die Stellenausschreibung zukommen lassen. Wenn die Arbeitsagentur ihre Finger da nicht im Spiel hat erfährt sie nichts von Deiner Absage an das Unternehmen. Das Unternehmen wird die Arbeitsagentur dann nicht informieren.
Klar, ich habe mich mit dem Wissen beworben das es nur befristet ist. Ich habe auch Interesse bekundet. Doch wurde erst im Bewerbungsgespräch klar das andere Vorraussetzungen (Arbeitszeit und anderes Schichtsystem) gelten. Ich habe mich sozusagen beworben mit der Vorraussetzung anderer Arbeitszeiten.
Mir wurde die Stelle von AA zugeschickt. Ohne Rechtsfolgebelehrung. Ich muss nirgends dokumentieren wo und ob ich mich beworben habe.
Doch wurde erst im Bewerbungsgespräch klar das andere Vorraussetzungen (Arbeitszeit und anderes Schichtsystem) gelten. Ich habe mich sozusagen beworben mit der Vorraussetzung anderer Arbeitszeiten.
Und warum hast Du im Vorstellungsgespräch dann nicht den Mund aufgemacht, als die für Dich uninteressanten Arbeitsbedingungen erwähnt worden sind? Das wäre ein guter Zeitpunkt gewesen zu sagen: "Oh - unter diesen Umständen hält sich meine Begeisterung für die Stelle in Grenzen."
Mir wurde die Stelle von AA zugeschickt. Ohne Rechtsfolgebelehrung. Ich muss nirgends dokumentieren wo und ob ich mich beworben habe.
Die Firma wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Rückmeldung an die Arbeitsagentur geben, dass man Dir die Stelle angeboten und Du abgelehnt hast. Soweit ich weiss muss man in den ersten 3 Monaten des ALG1-Bezugs keine Stelle annehmen, wenn man sich damit nicht wohl fühlt, aus welchen Gründen auch immer. Aber Dein Sachbearbeiter wird Dich eventuell ab sofort auf dem Kieker haben und im Mai beginnt ja Monat 4 des ALG1-Bezugs, wenn Du seit Februar ALG1 erhälst.
Weil ich dachte, ok ich kann das. So schlimm sieht es nicht aus. Aber in den darauffolgenden Tagen wurden mir die Nachteile zu deutlich. Ich hatte also kein gutes Gefühl dabei. Aber danke das du dich emotional so reinhängst.
Wer im Bewerbungsgespräch Begeisterung und Interesse bekundet, muss damit rechnen für die Stelle ausgewählt zu werden.
Wenn keine Rechtsfolgenbelehrung vorhanden war kannst du mit dem Angebot machen was du möchtest, Eine Sperrzeit kann dann nicht eintreten.
Kommt darauf an ob die entfernung zum Job tatsächlich unangemessen war.
Grundsätzlich hört es sich so an,als könntest ne Sperre bekommen.
wieso,er muss doch nicht alles annehemn,w ird doch auch nicht alles minutuös nachverfolgt!!
Ich geh mal von aus er war bei einen Vorstellungsgespräch. Da hat er sicher Fahrkostenantrag usw geholt.
Im übrigen ich war auch vor kurzen Arbeitslos,hab 2 schlampige Bewerbungen geschrieben und wurde aufs Arbeitsamt deswegen Zitiert.
Habe keinen Fahrtkostenantrag gestellt. Habe auch bisher keine Pflicht meine Bewerbungen irgendwo zu dokumentieren.
Dann hast gute Chance das AA davon nie was erfährt.
Am besten einfach nicht erwähnen und gut ist.
Er hat aber geschrieben 1/4 mehr Gehalt.