Arbeitsstunden nachholen, wenn Kind krank war?
Meine Tochter war von Montag bis heute (Mittwoch) krank. Sie hatte Bronchitis und Fieber. Habe auch diesen blauen Schein vom Arzt. Ich gehe 4 mal die Woche 5 Stunden arbeiten und habe eigentlich Montag, Dienstag, Freitag und Samstag auf dem Plan gestanden zum arbeiten. Nun meine Frage: muss ich die Zeit von Montag und Dienstag irgendwie nachholen? Mein Chef meinte am Montag am Telefon.. ich solle am Donnerstag meine Stunden nachholen. Zuerst sagte ich ja.. aber irgendwie ist das doch seltsam. Nur mal angenommen meine Tochter ist 14 Tage krank. Das hatten wir vor 2 Jahren mal, wegen Lungenentzündung. Dann bräuchte ich ja ungefähr 2 Monate bis ich die Arbeitsstunden wieder nachgeholt habe. Hoffentlich kann mir jemand helfen. Danke im Voraus.
8 Antworten
Nein, du hast nach SGB Anspruch auf Freistellung: http://dejure.org/gesetze/SGB_V/45.html und das gilt auch bei Minijobs. Allerdings nur bis zum Alter von 12.
Normalerweise kannst Du doch unbezahlten Urlaub nehmen und kriegst dann Geld von der Krankenkasse. Ansonsten denke ich schon, daß Du die Zeit nacharbeiten mußt - warum sollte Dein Chef Dich bezahlen, wenn Du nicht zur Arbeit erscheinst?
Irgendwie gibt es auch so eine 10-Tage-Regelung, die sich auf kranke Kinder bezieht - aber das kommt gleich bestimmt noch genauer!
wenn du sv-pflichtig beschäftigt bist, kannst du dich 10 tage p.a. unter fortzahlung deines gehaltes/lohnes krankschreiben lassen, wenn dein kind krank ist. der andere elternteil hat die gleiche anzahl an tagen zur verfügung. wenn du alleinerziehend bist, stehen dir 20 tage p.a. zu! gilt nur, wenn das kind <12 Jahr ist.
weise deinen chef freundlich darauf hin! soetwas solltest du dir nicht bieten lassen!
erkundige dich bei der Gewerkschaft, was steht bei dir im Vertrag. Wie ist das wenn du selber krank bis, bekommst du Lohnfortzahlungt
wenns du festangemeldet bis und du vom arzt ein sogenannte krankmeldung bringst, nein