Arbeitsstelle: Muss ich Stundenreduzierung annehmen?
Ich arbeite bei meinem Arbeitgeber momentan Vollzeit 40 Stunden die Woche. Ich möchte dieses Arbeitsverhältnis noch in diesem Jahr verlassen und habe bereits zum 01. September einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnet.
Unabhängig davon möchte mein Arbeitgeber aus wirtschaftlichen Gründen schon früher (und zwar zum 01. April) meine Stelle auf 24 Stunden reduzieren. Da bei mir sowieso bald der Wechsel ansteht, möchte ich diese Reduzierung nicht annehmen, sondern würde mich für die 4 Monate zwischen April und September arbeitssuchend melden. Mein Arbeitgeber würde die neue 24-Stunden-Stelle mit einem neuen Arbeitnehmer besetzen.
Besteht bei dieser Situation die Gefahr, dass die Arbeitsagentur ein Problem bei der Zahlung von ALG 1 sieht?
Vielen Dank für eure Antworten.
3 Antworten
Hallo und guten Tag,
sofern ein Arbeitsvertrag existiert kann der nicht so einfach einseitig geändert werden. Der Arbeitgeber müsste nun eigentlich eine Änderungskündigung aussprechen. Kündigung des bestehenden Arbeitsvertrages und gleichzeitiges Angebot für einen neuen Vertrag zu geänderten Bedingungen. Gegen diese Änderungskündigung kann man dann arbeitsgerichtlich vorgehen! (Dieses aber bitte mit einem Anwalt abklären) Ansonsten könntest du dem Arbeitgeber vorschlagen dir eine betriebsbedingte Kündigung auszusprechen, so dass keine Sperre des ALG 1 zu befürchten ist. Ein Aufhebungsvertrag ist hingegen nicht dienlich!
Bitte nur als Tipp verstehen und nicht als Rechtsberatung!
Liebe Grüße und Toi toi toi
Kann mein Arbeitgeber rechtlich gesehen eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen, wenn er die Stelle direkt nach der Kündigung mit weniger Stunden wieder besetzt? Oder MUSS es in dieser Situation zwangsläufig eine Änderungskündigung geben?
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Ich möchte betonen, dass ich mit der Situation einverstanden bin. Ich gehe lieber für ein paar Monate aus der Vollzeit in die Arbeitslosigkeit als diese reduzierte Stelle anzunehmen. Es geht mir nur darum, dass ich den Bezug von ALG 1 nicht gefährde.
Da Du in einem Kleinbetrieb arbeitest, ist das Kündigungsschutzgesetz hier nicht anwendbar und Dein AG kann Dir selbstverständlich betriebsbedingt kündigen. Um Anspruch auf ALG I zu haben, muss aber die Kündigungsfrist eingehalten werden und auf keinen Fall darf es einen Aufhebungsvertrag geben.
Wie lange arbeitest Du schon dort? Was steht zur Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag? Der AG (und Du auch) sollte gar nicht erwähnen, dass die Stelle mit reduzierter Stundenzahl weiter besteht.
Das wäre alles kein Problem. Ich bin seit 2010 hier und es besteht ein Monat Kündigungsfrist.
Vielen Dank für die Info.
Eine Reduzierung wäre nur über eine Änderungskündigung möglich. Dafür gilt die gleiche Kündigungsfrist. Wenn du dieser Änderungskündigung nicht zustimmst, kann der AG dir nur betriebsbedingt kündigen. (Mit erneuter Frist)