Arbeitsschuhe Küche - Jobcenter meint ich muss zahlen so richtig?

4 Antworten

Wenn das ganze über das Jobcenter läuft und du sogar den Führerschein gezahlt bekommst,dann sollte doch eine EGV - ( Eingliederungsvereinbarung ) existieren !

Darin steht doch sicher das dann alle notwendigen Auslagen erstattet werden,es kann doch nun nicht an den Kosten für ein paar Treter ( Schuhe ) scheitern.

Die Kosten für Augenarzt usw.gehören doch normal auch zu den Kosten des Führerscheins,also sind notwendige Ausgaben die erforderlich sind,sonst könntest du da gar nicht antreten,deshalb sollten auch diese Kosten übernommen werden,wenn der Führerschein gezahlt wird.

Denn solche Ausgaben sind im Regelsatz nicht enthalten.

Ich würde dann an deiner Stelle noch mal mit deinem Vermittler reden,wenn diese Schuhe notwendig sind,dann sollten sie auch übernommen werden,sonst kannst du dieses Praktikum und die folgende Weiterbildung nicht machen bzw.könntest sie ohne eine Sanktion ablehnen.

werde ich auch, aber das Schnupperpraktikum wie eben schon beschrieben, soll ich doch nicht machen, verstehe das einer. Ich soll jetzt am Dienstag mit der Dekra sprechen (vorher geht anscheinend nicht) weil die da so ein  Infosprechtag haben, er hatte aber schon mit dem Herren gesprochen und ihm nahe gelegt, mir die Bildungsempfehlung auszustellen, weil ich  schon Erfahrung gesammelt habe und eben noch diese Qualifikation  brauche, um voll berufstätig einzusteigen können,weil ich vorher bevor meine Mutter zum Pflegefall wurde, völlig was anderes gelernt habe (Büro) und da ich schon mal drin geschnuppert habe, bin ich da auch hängen  geblieben. Ich mag den Kontakt mit älteren Menschen und auch Menschen mit Behinderung sehr gerne (habe auch im  Freundeskreis Leute mit Behinderung) sodass es für mich da auch kein Problem darstellt diese Weiterbildung ohne Problem zu bewältigen. Das der Führerschein noch mit drin ist klasse. Meine eine Freundin hat mir notfalls schon angeboten, das sie mir die 80 Euro leiht und ich ihr das dann so nach und nach w ieder zurück zahle. Aber das wird noch geklärt. 

@wolkenfrei2015

Sollte es dann tatsächlich nicht übernommen werden,dann entweder leihen,dabei aber darauf achten das du das entweder in Bar bekommst und wenn es auf dein Konto geht,dann solltest du mit der Freundin einen Vertrag über ein privates zinsloses Darlehen abschließen !

Dazu findest du im Internet auch Musterverträge,musst dann nur mal eingeben ,, Mustervertrag privates zinsloses Darlehen bei ALG - 2 ",da wirst du sicher etwas finden.

Denn sonst kann und würde es evtl. passieren das man dieses überwiesene Geld dann als einmaliges Einkommen anrechnet und dir deine Bezüge kürzt.

Kannst dann aber auch ein zinsloses Darlehen beim Jobcenter beantragen,dass kannst du dann in vorab festgelegten Raten zurück zahlen bzw.es wird gleich automatisch von deinen laufenden Leistungen angezogen.

Frag deine Eltern! Das stimmt das das Amt nicht über nehmen muss! Etwas musst du auch selber zu steuern! Außerdem kannst du das nächstes Jahr auch von den steuern absetzen!

wenn man keine Eltern mehr hat, kann ich ja schlecht meine Eltern fragen oder und momentan bin ich auch klamm bei Kasse, das müssen die ja einsehen, wenn ich schon sowas machen soll.  

Meinst du deinen Sachbearbeiter oder deinen Arbeitsvermittler der das nicht bewilligen will?
Bei mir war es so das das Jobcenter sogar die Klamotten bezahlt hat fürs Vorstellungsgespräch bzw für die Probearbeit im Anschluss. Das lief aber über den Arbeitsvermittler

ja genau den und jetzt meinte er ein Schnupperpraktikum (was ich eigentlich schon klar gemacht hatte, weil es am Anfang auch so sein sollte)  wäre ja nicht mehr nötig, weil ich durch das private Umfeld und ehrenamtliche Tätigkeiten schon meine Erfahrungen gesammelt hätte. Habe bei dem Heim bis zur Klärung mit meiner neuen Weiterbildung vereinbart, dort wirklich erst mal ehrenamtlich einzusteigen zu können, um auch alle kennen zu lernen. 

Dann sprich mit noch mal mit dem Arbeitsvermittler.

Alle Köche, die ich kenne, hatten die weißen Schlappen an, die auch in Krankenhäusern und Pflegeheimen getragen werden. Sollen die 50 Euro kosten?

Das Amt zahlt nur die Kosten für Maßnahme ansich und die Fahrtkosten, wer welche hat. Wer Kinder hat, kann die Betreuungskosten geltend machen. Klamottengeld kenne ich nicht.