Arbeitsschlüssel verschwunden!

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

also zunächst ist es ja mal so, dass Du durch den Zeugen beweisen kannst, dass Du den Schlüssel zu diesem bestimmten Zeitpunkt in den Briefkasten geworfen hast, den man ja wohl auch nur mit einem Schlüssel öffnen kann.

Somit muss Dein Chef beweisen, dass er den Schlüssel nicht bekommen hat. Und das wird er nur schwer können.

Also erst mal ruhig bleiben und abwarten, ob da überhaupt etwas kommt.

LG weidekaetzchen

Tatsächlich ist es umgekehrt :-)

@imager761

Das sehe ich anders, @imager761

In Zukunft wird sich die Fragestellerin bei Rückgabe von Firmenschlüsseln dies quittieren lassen - wahrscheinlich hat sie auch beim Empfang dafür unterschrieben !? Falls nicht, wäre dies gut...

Hier sehe ich die Beweislast zunächst einmal beim Unternehmen. Ich würde eine schriftliche Darstellung (per Einwurf-Einschreiben) an den Betrieb senden, aus der hervorgeht, wann genau / von wem / wo genau der Schlüssel eingeworfen wurde, und eine Haftung für einen innerbetrieblichen Verlust ablehnen. Dann muss die Firma tätig werden - dies würde ich dann abwarten.

Zuvor sollte sicherheitshalber ein Übergabeprotokoll angefertigt werden, aus dem zweifelsfrei der besagte Einwurf in den Briefkasten hervorgeht:

  1. Wann (Datum, genaue Uhrzeit)

  2. Wo (PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr., Bezeichnung und Aufschrift des Briefkastens)

  3. Wer den Brief (mit Inhalt der xxxx-Schlüssels) eingeworfen hat

  4. Wer Zeuge war (Name und Anschrift)

  5. Dass der vorgenannte Zeuge Kenntnis vom Inhalt des Briefes genommen hatte, bevor er verschlossen und eingeworfen wurde.

Dieses Protokoll erst einmal zu Hause behalten, falls es wider Erwarten doch zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte.

Rein rechtlich kann dein Bruder nur bezeugen, dass du einen Umschlag mit irgendeinem Schlüssel in den Briefkasten geworfen hast.

Woher soll er wissen, dass es sich tatsächlich um den Firmenschlüssel handelt? Wenn der Schlüssel weg ist, bist du schadensersatzpflichtig. Ob deswegen sämtliche Schlösser gewechselt werden müssen, wäre eine ganz andere Frage.

Die Leute sind nicht so dumm wie Du denkst, @DerHans...!!

Zunächst einmal danke für eure schnelle Antworten :) Unterschrieben habe ich als ich den Schlüssel bekommen habe nie etwas!

Es hat sich nun allerdings alles geklärt, der Schlüssel wurde wie ich es erwartet habe wider gefunden! Da wollte mir mein Chef halt nur nochmal schön eins reinwürgen und hat deshalb gelogen ;)

also nochmal vielen lieben Dank an euch :)

Arbeitsmaterialien sind am Erfüllungsort (Arbeitsstätte) zurückzugeben, konkret vom AG entgegen zu nehmen.

Bestreitet er, dass sie entgegengenommen werden konnten, muss er nicht bewesien, ob der AN oder ein Zeige gefälligerweise für ihn mit lügt oder der große Unbekannte sie nachts aus dem Briefkasten herausgefischt hat, sondern kann auf seine leeren Hände verweisen.

Da hat der AN ganz schlechte Karten: Mit Zeugenaussagen oder Vermutungen kommt er da nicht weiter, wenn Mahnbescheid über die Schlossaustauschkosten erlassen oder der Lohn entsprechend gekürzt würde :-O

G imager761

Das sehe ich anders - meiner Meinung nach hat nun erst einmal der Arbeitgeber den "Schwarzen Peter". Zur Begründung siehe die Antwort von @weidekaetzchen und meinen darunter verewigten Kommentar.

Auch darf der Arbeitgeber nicht ohne Weiteres Lohn- und Gehaltsbestandteile zurückbehalten - insbesondere nicht, wenn der Arbeitnehmer seiner Darstellung (nachweislich) widersprochen hat.

Anstelle der Mitarbeiterin wäre ich zuversichtlich, und würde so verfahren, wie ich es im o.g. Kommentar vorgeschlagen habe.