Arbeitsschlüssel verschwunden!
Hallo, vor einigen Wochen habe ich meine Arbeit gekündigt. Da ich es dort nicht mehr aushalte und die Zustände unerträglich sind habe ich mich nun krank schreiben lassen. Gestern Abend wollte ich meinen Arbeitsschlüssel abgeben, da der Chef leider nicht mehr da war habe ich diesen in ein Kuvert und in den Briefkasten hinterlegt. Mein Bruder war als Zeuge dabei! Nun ruft mich heute mein Chef an und meint dass der Schlüssel nicht da wäre. Er möchte jetzt die Schlösser austauschen lassen und es mir in Rechnung stellen!! Dabei habe ich zu 100 Prozent den Schlüssel in den richtigen Briefkasten geworfen. Also muss der Schlüssel da sein! Kann ja nicht einfach davon laufen! Ich vermute dass mein Chef den Schlüssel sehr wohl hat aber nur dass Gegenteil behauptet weil er nichts gegen meine AU tun kann und mir nochmal schön eins rein würgen möchte.
Bitte helft mir weitern bin total verzweifelt, kann mir des so einfach in Rechnung stellen? Hatte ja einen Zeugen dass ich den Schlüssel dort hinterlassen habe! und kommt er damit durch????
4 Antworten
Hallo,
also zunächst ist es ja mal so, dass Du durch den Zeugen beweisen kannst, dass Du den Schlüssel zu diesem bestimmten Zeitpunkt in den Briefkasten geworfen hast, den man ja wohl auch nur mit einem Schlüssel öffnen kann.
Somit muss Dein Chef beweisen, dass er den Schlüssel nicht bekommen hat. Und das wird er nur schwer können.
Also erst mal ruhig bleiben und abwarten, ob da überhaupt etwas kommt.
LG weidekaetzchen
Das sehe ich anders, @imager761
In Zukunft wird sich die Fragestellerin bei Rückgabe von Firmenschlüsseln dies quittieren lassen - wahrscheinlich hat sie auch beim Empfang dafür unterschrieben !? Falls nicht, wäre dies gut...
Hier sehe ich die Beweislast zunächst einmal beim Unternehmen. Ich würde eine schriftliche Darstellung (per Einwurf-Einschreiben) an den Betrieb senden, aus der hervorgeht, wann genau / von wem / wo genau der Schlüssel eingeworfen wurde, und eine Haftung für einen innerbetrieblichen Verlust ablehnen. Dann muss die Firma tätig werden - dies würde ich dann abwarten.
Zuvor sollte sicherheitshalber ein Übergabeprotokoll angefertigt werden, aus dem zweifelsfrei der besagte Einwurf in den Briefkasten hervorgeht:
Wann (Datum, genaue Uhrzeit)
Wo (PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr., Bezeichnung und Aufschrift des Briefkastens)
Wer den Brief (mit Inhalt der xxxx-Schlüssels) eingeworfen hat
Wer Zeuge war (Name und Anschrift)
Dass der vorgenannte Zeuge Kenntnis vom Inhalt des Briefes genommen hatte, bevor er verschlossen und eingeworfen wurde.
Dieses Protokoll erst einmal zu Hause behalten, falls es wider Erwarten doch zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte.
Rein rechtlich kann dein Bruder nur bezeugen, dass du einen Umschlag mit irgendeinem Schlüssel in den Briefkasten geworfen hast.
Woher soll er wissen, dass es sich tatsächlich um den Firmenschlüssel handelt? Wenn der Schlüssel weg ist, bist du schadensersatzpflichtig. Ob deswegen sämtliche Schlösser gewechselt werden müssen, wäre eine ganz andere Frage.
Die Leute sind nicht so dumm wie Du denkst, @DerHans...!!
Zunächst einmal danke für eure schnelle Antworten :) Unterschrieben habe ich als ich den Schlüssel bekommen habe nie etwas!
Es hat sich nun allerdings alles geklärt, der Schlüssel wurde wie ich es erwartet habe wider gefunden! Da wollte mir mein Chef halt nur nochmal schön eins reinwürgen und hat deshalb gelogen ;)
also nochmal vielen lieben Dank an euch :)
Arbeitsmaterialien sind am Erfüllungsort (Arbeitsstätte) zurückzugeben, konkret vom AG entgegen zu nehmen.
Bestreitet er, dass sie entgegengenommen werden konnten, muss er nicht bewesien, ob der AN oder ein Zeige gefälligerweise für ihn mit lügt oder der große Unbekannte sie nachts aus dem Briefkasten herausgefischt hat, sondern kann auf seine leeren Hände verweisen.
Da hat der AN ganz schlechte Karten: Mit Zeugenaussagen oder Vermutungen kommt er da nicht weiter, wenn Mahnbescheid über die Schlossaustauschkosten erlassen oder der Lohn entsprechend gekürzt würde :-O
G imager761
Das sehe ich anders - meiner Meinung nach hat nun erst einmal der Arbeitgeber den "Schwarzen Peter". Zur Begründung siehe die Antwort von @weidekaetzchen und meinen darunter verewigten Kommentar.
Auch darf der Arbeitgeber nicht ohne Weiteres Lohn- und Gehaltsbestandteile zurückbehalten - insbesondere nicht, wenn der Arbeitnehmer seiner Darstellung (nachweislich) widersprochen hat.
Anstelle der Mitarbeiterin wäre ich zuversichtlich, und würde so verfahren, wie ich es im o.g. Kommentar vorgeschlagen habe.
Tatsächlich ist es umgekehrt :-)