Arbeitsrechts Schichtänderungen

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Die Festlegung der Arbeitszeit sollte 4 Tage im vorraus erfolgen. Das geht aus einem § des Teilzeitbefristungsgesetzes hervor.

Es gibt tatsächlich keine weiteren gesetzlichen Festlegungen dazu, allerdings wird sich eben an diesen § in der Rechtssprechung angelehnt.

Ist der Schichtplan allerdings schon definitiv bekannt, kann eine Änderung nur mit Einverständnis des AN erfolgen. Der AG hat sein Weisungsrecht mit Bekanntgabe der Arbeitszeitverteilung verbraucht.

Dein Vorgesetzter oder dessen Vertreter sollte es dir schon selbst sagen. Eine Schichtänderung kann schon möglich sein, wenn sie betrieblich dringend erforderlich ist, z.B. durch Krankheit deiner Kollegen.

es ist sogar einer mehr da als letzte woche, die können bloß alle auch nicht wegen irgendwelchen ausreden.... also betrieblich erforderlich ist es definitiv nicht.

Dazu gibt es keine gesetzliche Regelung, man kann enfach nicht alles, was im Arbeits-Leben so passieren kann, in ein Gesetz schreiben - wir haben sowieso schon viel zu viele. Normalerweise gibt es einen Schichtplan und, wenn vorhanden, ist der auch gewerkschafltich mitbestimmungspflichtig.

Rede mit deinem Chef oder deiner Chefin, wenn du das nicht organisieren kannst wegen deiner Termine.

zwei sachen finde ich komisch:

wieso kriegst du den dienstplan nicht von dem chef, sondern von "mittelsmännern"?

und was hast du nachts für "termine"?

mein tipp: lies mal deinen arbeitsvertrag durch und guck mal nach wechselschichten und den entsprechenden zuschlägen.

müsste eigentlich drin stehen.

erstens sollte die schicht auf spätschicht geändert werden , wenn du richtig gelesen hättest und da ich normal nur frühschicht fahre hab ich alles dahin gelegt. =)

und warum ich das nicht vom chef kriege weis ich auch nicht, ich hab jetzt nach 20 maligem betteln die handynummer von meinem chef gekriegt und natürlich war es kein problem frühschicht zu machen, besagter kollege, der mir sagte ich soll spätschicht hat bloß nen schaden ....