Arbeitsrecht/kündigung durch Vorarbeiter?
Darf ein Vorarbeiter einem Beschäftigten (Befristeter Zweckgebundener Arbeitsvertrag) kündigen (mündlich) und ihn gleich vor dienstbeginn entlassen?
3 Antworten
Wenn der Vorarbeiter von der entscheidungsbefugten Person entweder die Berechtigung oder aber den Auftrag dazu erhalten hat, dann ja.
Kündigungsvorgänge können durchaus delegiert werden, das ist völlig legitim.
Die Kündigung selbst muss dir jedoch auch nach erfolgter mündlicher Kündigung schriftlich zugehen.
Kündigungsvorgänge können durchaus delegiert werden, das ist völlig legitim.
sogar an externe Firmen
Die mündliche Kündigung ist völlig irrelevant und kann allenfalls gewertet werden als Ankündigung, dass eine Kündigung erfolgen wird, denn die selbst kann nur schriftlich ausgesprochen werden.
Zur Aussprache der Kündigung ist nur berechtigt, wer aufgrund seiner Position/Funktion im Betrieb oder aufgrund einer Verantwortungszuweisung durch den Arbeitgeber dazu ermächtigt ist.
Ja , wenn der Chef ihn dazu befugt hat ... hast eben Pech gehabt ... oder so
... das sogenannte Opfer hat ...
hmm ja
eigentlich ist das schon chefsache und mündlich geht denke ich auch nicht
Kündigungsvorgänge können durchaus delegiert werden.
geht nicht um mich, aber trotzdem danke ;-)