Arbeitsrecht wegen Verspätung vom einem Zug?

3 Antworten

Wenn der Zug tatsächlich nicht fahren würde, hätte ich dann trotzdem Schuld?

Leider ja. Jeder AN ist selbst dafür verantwortlich, pünktlich bei der Arbeit zu erscheinen. Das gilt z.B. auch für Autofahrer die im Winter wegen Schneefall/-glätte zu spät kommen.

Wenn Dein AG weiß, dass Du mit dem Zug kommst und evtl. ab und an das Risiko besteht, dass dieser nicht pünktlich bzw. gar nicht fährt besteht und Du mit einem früheren Zug zwei Stunden "Leerlauf" hättest, willigt er evtl. ein, dass Du, sollte das kein Dauerzustand sein, keine Sanktionen (Abmahnung) zu erwarten hast und die fehlende Zeit nacharbeitest.

Wir haben bei uns im Betrieb auch einige wenige MA, die mit dem Zug kommen und daher sehr pünktlich Feierabend machen müssen und bei Samstags-/Sonntagsarbeit erst etwas später kommen können.

Das wurde mit dem AG und dem zuständigen Vorgesetzten abgesprochen und schriftlich vermerkt. Mittlerweile funktioniert das auch schon einige Jahre.

Rede mal mit Deinem Chef, vielleicht willigt er in so eine Vereinbarung ein.

Der Weg zur Arbeit ist dein Problem und nicht das deines Chefs. Du unterschreibst einen Arbeitsvertrag und mußt den einhalten.

Es ist schon richtig: Man muss seinen Arbeitsplatz pünktlich erreichen. Es hat den Chef nicht zu interessieren, warum man zu spät kommt. Die Pflicht hat der Arbeitnehmer. Soweit in der Theorie.

Jetzt kommt es natürlich auf den Chef und Deine Arbeitshaltung an. Normalerweise sind Chefs ja auch Menschen, die Verständnis haben, dass es aufgrund der Situation zu Verspätungen kommen kann.
Das muss Du klären! Und selbstverständlich dann auch nicht kleinlich sein, wenn man was von Dir möchte. Also die Zeit natürlich nacharbeiten usw.
Kommt auf die Firma an.