Arbeitsrecht wegen einem Feiertag?

5 Antworten

Vorab: Wenn ich die Formulierung in Deiner Frage - "vor einer Woche hatte ich den Dienstag laut Plan frei diese Woche da aber am Donnerstag Feiertag ist löschte sie mir meinen Freien Tag am Dienstag und sagte Du hast ja eh Donnerstag frei" (es ist nicht so ganz klar, was bei Dir "vor einer Woche" und "diese Woche" heißen soll - recht verstehe, solltest Du ursprünglich am kommenden Dienstag (08.05.) frei haben, und dieser freie Dienstag wurde Dir mit dieser unzulässigen Begründung wegen des kommenden freien Donnerstags (10.05.) wieder gestrichen?

Unter dieser Voraussetzung:

darf sie das ???

Schlicht und einfach: Nein!

Es ist richtig, dass Du "Pech" hast, wenn ein Feiertag auf Deinen planmäßig oder regelmäßig freien Tag fällt.

Wenn du aber einmal im Plan als "frei" eingetragen bist, darf der Arbeitgeber diesen Plan nicht mehr ohne Deine Zustimmung ändern; er hat sein diesbezügliches Weisungsrecht dann "aufgebraucht".

Außerdem: Zwar darf ein Arbeitgeber freie Tage planen, ohne Rücksicht auf Feiertage zu nehmen, sodass freien Tage selbstverständlich auch schon einmal auf einen ohnehin freien Feiertag fallen, er darf aber einen freien Tag - auch wenn er variabel ist - nicht gezielt so legen, dass er damit gewollt die gesetzlich verpflichtende Entgeltzahlung am Feiertag umgeht!

Die Begründung "Du hast ja eh Donnerstag frei" ist absolut ungerechtfertigt!

Ja es geht um die kommende Woche. Gestern hat sie gemerkt das nächste Woche Donnerstag der Feiertag ist und hat dann meinen Freien Tag der eigentlich dann Dienstag gewesen wäre gestrichen. Stimmt es denn das wenn ein Feiertag ist die Woche statt 40 Stunden die ich ja machen müsste dann auf 32 Stunden sind??? Denn wie gesagt das hat sie schonmal gemacht. Das wäre dann das 2mal halt.

Natürlich nicht.

nein, sagen wir du hast eine 40 std. woche, wenn in diese woche ein feiertag rein fällt reduziert sich deine arbeitsstunden in dieser woche um einen arbeitstag (8std.) deine zwei freien tage also im normal fall samstag und sonntag bei dir sonntag + 1 varierender freier tag steht dir zu.

Das dachte ich mir auch. Ich war immer der Meinung wenn ein Feiertag auf meinen festen freien Tag fällt habe ich halt Pech gehabt. Das hat sie jetzt nähmlich schon 2mal gemacht.

So einfach geht das nicht! Aber um sicher zugen frage bei der gewerkschaft oder einem Anwalt nach!