Arbeitsrecht und Sozialbetrug

6 Antworten

Zahlt er für die restlichen 80 Stunden etwas? Wenn nicht. dann schmuggelt er doch nichts am Finanzamt vorbei.

Allerdings würde ich auch mal mit ihm reden, 80 unbezahlte Überstunden geht nicht. Selbst wenn im Arbeitsvertrag nichts geregelt ist, gibt es in Deutschland ein Gesetz, da steht etwas von maximal 48 Stunden die Woche drinnen, wenn ich das richtig im Kopf habe - und das nicht auf Dauer.

er bezahlt die mehr stunden gar nicht

Ein Sozialbetrug ist es nicht, solange er dir die zusätzlichen Stunden nicht schwarz bezahlt (d.h. bar gibt, ohne abzurechnen). Er bezahlt die Steuern und Sozialabgaben ja nach Verdienst und nicht nach geleisteter Arbeit.

Es könnte höchstens nächstes Jahr ein Problem mit dem Mindestlohn geben, sofern er dich nur für die 160 Stunden vergütet, du aber in Wirklichtkeit 200-240 arbeitest. Der Mindestlohn beträgt 8,50 € (brutto).

Achja und außerdem müsste es irgendwo (Arbeitsvertrag) schon eine Regelung geben, was mit Mehrarbeit/Überstunden passiert. Die müsste er normalerweise entweder vergüten oder Freizeitausgleich gewähren.

Das Taxigewerbe ist aber ein hartes Pflaster. Da ist die von dir beschriebene Vorgehensweise üblich. Solltest du jetzt etwas von deinem Chef fordern, z. B. Vergütung oder Freizeit, bist du wahrscheinlich der 1. der gehen darf.

Er schleust nicht nur die Stunden am Finanzamt vorbei, sondern unterschlägt auch noch zusätzliche Sozialabgaben. Wenn Du die Differenz schwarz ausgezahlt bekommst, machst Du Dich auch strafbar!

Für die Abgaben zur Sozialversicherung gilt das Anspruchprinzip ...

das heißt Du hast Anspruch auf Bezahlung "aller" geleisteter Stunden und dieser Betrag unterliegt dann den Sozialversicherurngsabgaben

einfach mal den "Festbetrag" durch die tatsächlich geleisteten Stunden teilen .... dieser "Stundenlohn" muss ab dem 01.01.2015 dem mindestlohn entsprechen (8,50 Euro brutto / Stunde)

da es jetzt noch keinen Mindestlohn in der Taxibranche gibt, muss der Lohn zumindest ortsüblich, das heißt vergleichbar mit anderen Taxifahrern sein ...

wenn Dein Arbeitgeber nicht bereit ist die Mehrstunden zu vergüten, bleibt Dir nur der Weg zum Arbeitsgwericht um den fehlenden Lohn einzuklagen, die Stunden müssen aber nachweisbar sein

oder Du wendest Dich an die örtlich zuständige "Finanzkontrolle Schwarzarbeit"

Richtig ist das nicht, vor allem vor dem Hintergrund des neuen Mindestlohns. Einen Betrug kann ich durch die falsche Stundenzahl jedoch nicht erkennen, da die Steuerlast nach Gewinn berechnet wird und nicht nach Stunden.

ok was ist aber damit das er für die nicht ausgewiesenden stunden keine sozial abgaben entrichtet?

@Goofy61

er entrichtet doch seine Sozialabgaben nicht nach Stunden, sondern nach deinem Bruttoverdienst. Wieviel du dafür arbeitest steht auf einem anderen Blatt Papier. Außer er vergütet dir die anderen Stunden bar "unterm" Tisch, dann ist es Steuerbetrug.