Arbeitsrecht Und Persönliche gespräche bei der Arbeitszeit.

7 Antworten

Im Abeitsrecht sind "private Gespräche" nicht behandelt. Natürlich kan nder Chef sagen das man private Gespräche unterlassen soll, das macht er dann über den §106 der Gewerbeordnung (Weisungsrecht). Aber, wie wil ldein Chef privates und dienstliches auseinanderhalten? Folglich fürst du natürlich nur rein dienstliche Gespräche, und bei einem Kollegen etwas nachfragen (dienstlich), das zu unterbinden von deinem Chef wäre wohl ziemllicher Blödsinn.

Wenn man wegen der privaten Gespräche die Arbeit unterbricht, ist das natürlich eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten. Wenn ein Chef sich allerdings schon an einem "Hallo, wie gehts?" stört, wäre das wohl übertrieben.

DER NAME SAGT ES SCHON - ES IST ARBEITSZEIT -

das dürfte darauf ankommen wo du arbeitest.

Ich arbeite im Mascjinenbau mit CNC Maschinen. Und wenn man mal zwischen durch eine Frage kan nman es keinen verweigern. Jedenfalls sagt es der Logische Menschenverstand. Und auch nicht wenn man als Drohung auch noch mit Kündigung kommt.

@merten100

Ich kann auch mit Trost sagen dass ich so schnell wie möglich aus der Firma flüchten möchte. weil selbst die Lehrlinge bleiben nicht länger als nötig da und die neu Zugänger machen auch immer wieder ein schnellen Abgang.

Man sollte auch niemals Vergessen das immer noch Soziale Gerechtigkeit geben soll und muss.

@merten100

Solange das bei einem kurzen Gespräch bleibt nicht, da hast du recht.

Solltet ihr euch irgentwo treffen und nen plauder-viertel-stündchen abhalten,wird das der chefetage nicht gefallen. Private Gespräche während der Arbeit,die diese nicht behindern ect. kann man verbieten,aber man muss sich nicht drann halten.Solange die Arbeit nicht beeinträchtigt wird,kann man auch nicht gekündigt werden(wenn der Chef bissl nachdenkt).Jeder Anwalt würde den Chef in der Luft zerreissen.