Arbeitsrecht tägliche Arbeitszeit Maximum
Ich brauche etwas Arbeitsrechtliche Nachhilfe ;-)
Ich arbeite in einem Kinderheim, also müssen die Kinder 24 Stunden betreut werden. Da ist es organisatorisch immer wieder mal notwendig auch längere Dienste zu machen (ca. 12 Stunden). Dies kommt schnell mit einem normalen Dienst 12-21:30 und dann einer Teamsitzung davor zustande. Es ist für ein Team auch meist angenehmer, dass eine Person am Wochenende den Tagdienst abdeckt und 12 Stunden bleibt, als dass 2 Personen im Wechsel in den Dienst kommen.
Unser Betriebsrat aber meckert bei solchen Dienste (mehr als 10 Stunden) regelmäßig. Es wird immer wieder das Arbeitszeitgesetz herangezogen. Aber es wird doch an so vielen Stellen mehr als 10 Stunden gearbeitet. Also z.B Krankenhäuser, Altenheime, Behindertenheime, zum Teil sogar 24 Stunden Dienste. Dafür muss es doch auch eine rechtliche Grundlage geben. Ich finde die einfach nicht. Kann mit da jemand auf die Sprünge helfen???
5 Antworten
Nach dem ArbZG ist nach maximal 8 Stunden Schluss mit Lustig (zzgl Pausen). 10 Stunden sind nur dann AUSNAHMSWEISE zulässig, wenn binnen 24 Wochen ein Durchschnitt von 8 erreicht wird
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
§ 7 Abweichende Regelungen
(1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
1. abweichend von § 3
a) die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,
Mir wurde auch immer erzählt, dass ich ab 10 stunden und mehr nicht mehr versichert bin auf dem heimweg, aber frag doch hier nach: http://www.bgw-online.de/internet/generator/Navi-bgw-online/NavigationLinks/Kontakt/Online-Redaktion/navi.html
Arbeitszeitgesetz
§ 3
Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Die sogenannten 24-h-Dienste in Krankenhäusern gelten als Bereitschaftsdienst, d.h. es wird angenommen, dass nicht die ganze Zeit gearbeitet wird und zwischendrin Pause ist - selbst wenn es leider häufig nicht so ist. Es ist arbeitsrechtlich aber ein entscheidender Unterschied. http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Arbeitszeitrecht/azra2.htm
Gearbeitet werden darf tatsächlich nicht mehr als 10 Stunden am Stück.
Was rein rechtlich angebracht und vorgeschrieben ist, hast du ja hier bereits geschrieben bekommen. Wichtig ist, dass du von dem Recht Gebrauch machst und auch wirklich darauf beharrst. Vor allem im Hinblick auf Stress und Druck (wie man hier auch schön lesen kann: http://www.askitright.com/de/die-auswirkungen-von-stress-und-druck/) ist es wichtig, dass du darauf pochst. Ich meine, sie können dich nicht vor die Tür setzen bzw. einfach kündigen ohne Grund, wenn du darauf beharrst, auch wenn sie vielleicht anfangs nicht grad angetan sind, wenn jemand darauf besteht, was ihm zusteht.
Da hast du die Frage falsch verstanden, der Arbeitgeber und BR bestehen darauf, wir als Arbeitnehmer wollen es anders und gerne länger arbeiten, denn das wäre eine größere Entlastung.