(Arbeitsrecht) Nach 30 Jahren: Gehaltskürzung oder Kündigung!?

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So einfach wie der AG das machen will, ist es nicht. Er kann den Arbeitsvertrag nicht einseitig ändern, wenn Deine Bekannte (oder Schwester?) das nicht möchte.

Der AG kann es mit einer Änderungskündigung versuchen. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  1. Der AN ist einverstanden und arbeitet zu den neuen Bedingungen

  2. Der AN lehnt ab, was einer Beendigungskündigung gleichkommt

  3. Der AN nimmt unter Vorbehalt an. Er arbeitet zu den neuen Bedingungen, lässt aber beim Arbeitsgericht die Rechtmäßigkeit der Änderungskündigung prüfen. Ist die Änderungskündigung nicht wirksam, arbeitet der AN zu den alten Bedingungen weiter.

Bei der 2. und 3. Möglichkeit muss innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Der AG muss auch bei einer Änderungskündigung die Kündigungsfrist (hier wären es nach § 622 Abs. 2 BGB 7 Monate zum Monatsende ) einhalten. Selbst bei Zustimmung könnte er nicht vorher das Gehalt kürzen. Das wäre auch einklagbar.

Ich vermute mal, es handelt sich bei der Praxis um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften. Hier greift zwar das Kündigungsschutzgesetz i.d.R. nicht aber auch AN in Kleinbetrieben sind nicht völlig schutzlos. Es gibt zivilrechtliche Generalklauseln (§§ 242, 238 BGB) die vor einer sitten- oder treuwidrigen Ausübung des Kündigungsrechts durch den AG schützen.

Da hier der AG offensichtlich nur (evtl. ) kündigt um Geld zu sparen, kann man auch bei einem Kleinbetrieb gerichtlich gegen solche Kündigungen vorgehen. Das wird aber der Anwalt Deiner Bekannten ausführlich mitteilen können.

Danke fürs Sternchen

Auf keinen Fall selber Kündigen. Könnte ein teil der Abfindung kosten und sie wird auf jedenfall eine sperre beim JC/AA bekommen.

Also der Gedanke sollte sie ganz ganz ganz weit weg schieben.

Solange, wie sie sich nichts zu Schulden kommen lassen hat hat er auch keine Handhabe sie zu Kündigen.

Desweiteren wird sie Probleme haben, wegen des alters eine neue Stelle zu bekommen.

Der AG weis ja (auf Grund des Hamburger Modell), dass sie wegen der Psyche Krankgeschrieben war/ist. Und sie dann jetzt so unter druck zu setzen ist mehr als unterirdisch.

Es gibt bestimmt Gesetzliche Regelungen, wie das Gehalt gezahlt wird in der "Hamburger Zeit". Und danach muss man zusehen, ob sie noch Vollzeit tätig sein kann oder ob es nicht in einer Teilzeit endet. Sie kann ja bei Teilzeit nicht Vollzeit bezahlt werden. Aber auf Grund ihrer Betriebsangehörigkeit ist sie automatisch in einer anderen Gehaltsklasse.

Sie hat 30! Jahre gute Arbeit abgeliefert und jetzt die Billige Entsorgung würde ich mir auch nicht bieten lassen.

Sie soll sich weiterhin gut von ihrem Anwalt beraten lassen und um so "unbeschadet" wie möglich sich auch an seine "Anweisungen" halten.

Alles gute

lg

Wenn sie einen Anwalt hat, sollte sie die fachliche Hilfe haben, die sie braucht.

Vielleicht steht ihr auch eine Abfindung zu nach so langer Betriebszugehörigkeit.

Sie sollte sich woanders bewerben.

Woanders bewerben ist einen Versuch wert, aber wenig aussichtsvoll in dem Alter. Ärzte bevorzugen junge Arzthelferinnen,schon wegen deren niedrigem Gehalt.

@Skibomor

Es soll auch noch Chefs geben, die auf Erfahrung setzen.

@violatedsoul

eher nicht,ist zu teuer und Einarbeitung geht viel fixer!

Was ich davon halte? Ganz ehrlich: den Dolch im Gewande.

Anwalt, sie soll sich das bloss nicht gefallen lassen.

Gehalt kürzen, gar noch um 1/3, geht gar nicht.

"die Kolleginnen haben sich beschwert..".. hallo? Der gute Mann macht die Verträge, hat auch den Deiner Bekannten gemacht.. macht da große Unterschiede und wenns auffällt, zieht er den Schwanz ein und kürzt angeblich auf Kollegenwunsch den Lohn? Bzw. versucht es?

Sie soll sich bloß nicht zu irgendwas drängen lassen. Sie unterschreibt nix, und wenn er vor ihr steht und meint: sofort unterschreiben, sonst geht die Welt unter und sie sind schuld.

Der weiss ganz genau, dass sie im Moment psychisch vielleicht noch nicht wieder die Stabilste ist. Und unter Druck womöglich einknickt. Und das versucht er auszunutzen, um´s mal klar zu sagen.

Tschuldigung, es gibt ein unfeines Wort für so jemanden. So viel zum Thema Loyalität nach so langer Zeit.

Also: Anwalt, nix unterschreiben beim AG, nur mit Rechtsberatung handeln.

(und den Kerl innerlich abschießen oder sonst was)

übrigens, wenn er sie kündigt hat er ne ganz schön lange Kündigungsfrist zu beachten: http://www.kuendigungsschutzrecht.com/kuendigungsfristen/

30 Jahre hin oder her, betriebsbedingt kann er ihr jederzeit kündigen - natürlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist.

Eine Arbeitsstelle ist keine Wohnung, eine Kündigung ist jederzeit möglich.

Betriebsbedingt bedeutet: Sehr geehrte Frau Soundso, bedingt durch eine Umstrukturierung der Betriebsabläufe in meinem Unternehmen (Anm: eine Praxis ist auch nichts anderes) entfällt Grundlage einer weiteren Beschäftigung von Ihnen. Ich bedauere daher, Ihren Arbeitsvertrag vom xx.xx.19irgendwas unter Einhaltung der Kündigungsfrist bis zum xx.xx.2015 künigen zu müssen. Für Ihren weiteren Lebensweg wünsche ich Ihnen alles Gute. MfG. Dr. Dingensmummens.

Mehr ist dazu gar nicht notwendig und gegen diese Vorgehensweise gibt es keinerlei Rechtsmittel.

Komm jetzt nicht mit ungerecht, Gerechtigkeit ist rein subjektiv, entscheident ist alleine das geschriebene Recht.

Das Ultimatum mag wenig feinfühlig sein, dennoch ist es sicherlich nicht unzulässig, eine Stufe härter wäre, ihr sogleich betriebsbedingt zu kündigen. So hat sie wenigstens die Wahl, bleibt sie für weniger Geld (und Arbeitszeit) oder geht sie ganz.

Natürlich ist der Zickenkrieg eigentliche Ursache dafür, jedoch sich auf einen Zickenkrieg mit dem Freizeitamboss des Chefs einzulassen war sicherlich eher wenig zweckdienlich und taktisch mehr als unklug, sie konnte nur verlieren, da die Gegenpartei mit dem Chef in einem Bett pennt (u.A.). Besser wäre es sicherlich gewesen, Ja und Amen zu allem, die Tante hat halt recht bei allem und freundlich tun.

Der Burnout war sicherlich die Folge, jedoch nur noch ein weiterer Grund, sie aufs Abstellgleis zu rangieren und eines schönen Abens haben sich die Zwei im Nest darüber unterhalten, was Du Dir wie folgt vorstellen kannst: "Schatzile, warum schiebst Du die XXXXX nicht einfach ab? Was kannst Du eigentlich mit der anfangen? Die kostet Deine Kohle und bringt gar nichts!" Und schwupp ist sie weg - deswegen taktisch unklug, die kann Mittel einsetzen, welche Deine Freundin nicht hat.