Arbeitsplan als Recht?

3 Antworten

Es gibt kein eigenes Recht für Azubis, das die Vorankündigungsfrist für Arbeits-/Dienst-/Schichtpläne regelt.

Es gibt das Teilzeit- und Befristungsgesetz mit dem § 12 (Rufbereitschaft) der besagt dass der AG die Einsatzzeiten mindestens vier Tage im Voraus bekannt geben muss.

Diese Frist gilt auch für Azubis. Zu dieser Frist von vier Tagen gehört der Tag der Bekanntgabe genau so wenig, wie der Tag an dem man arbeiten muss. Wenn Du z.B. an einem Montag arbeiten musst, hat der Chef Dir das spätestens am Mittwoch vorher zu sagen.

Normalerweise sollte ein Unternehmen im eigenen Interesse einen verbindlichen Dienstplan erstellen. Sonst kann er sich ja auch gar nicht darauf verlassen, dass seine Mitarbeiter alle pünktlich zum Dienst erscheinen.

Ein eigenes Gesetz gibt es hierfür nicht.

Es gibt ein,al das Jugendschutzgesetz, Das Urlaubsgesetz, und das Arbeitsplatzschutzgeseztz

Mit freundlichem Gruß

Bley 1914