Wie lange im Voraus muss man über einen Arbeitsortwechsel informiert werden?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn die Versetzung an einen anderen Arbeitsort nicht vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt ist (und nur dann!), hat der Arbeitgeber immer noch die Möglichkeit einer Änderungskündigung. Das bedeutet im Falle einer Versetzung, dass der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter kündigt und einen neuen Arbeitsvertrag mit dem entsprechend geänderten Arbeitsort anbietet. Der Arbeitnehmer hat dann mehrere Möglichkeiten auf die Änderungskündigung zu reagieren:

Der Arbeitnehmer kann den geänderten Einsatzort im Arbeitsvertrag innerhalb der Kündigungsfrist, aber spätestens innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Änderungskündigung annehmen. Nach Ablauf der jeweiligen Frist gilt das Angebot als abgelehnt und das Arbeitsverhältnis wird beendet. Deshalb muss die entsprechende Frist auf jeden Fall auch dann eingehalten werden, wenn der Arbeitnehmer das Angebot annehmen möchte.

Aus der Praxis ist mir bekannt, dass eine Frist der Ankündigung von 10 Tagen als ausreichend erachtet wird(LAG Mainz)

Wissensdurst84

Vielen Dank für deinen Beitrag. Hatte jetzt nicht mehr mit einer Antwort gerechnet. Umso mehr freue ich mich das du mir auch noch hilfreich geantwortet hast 

Danke 

Was steht in Deinem Vertrag? Ein bestimmter Einsatzort? Sonst kann er Dich nämlich überall einsetzen.

Bei uns bringt die Kompagnon-Firma manchmal so Klopfer, dass sie ne Woche vorher bescheid sagen: nicht mehr Dachau sondern Leipzig.

Bei mir .. ich sehe, dass die Kollegen springen müssen, aber ich als Sekretärin hab immer noch Glück gehabt (was nicht heisst, das nicht..).

Ich hab denen nur gesagt: 14 Tage Vorlauf, ansonsten klappt das nicht.

Da das alle mitmachen, dachte ich immer, es gibt keine Regel dazu?

Bin auf andere AQntworten gespannt.