arbeitsmedizinische Untersuchung von Arbeitgeber bezahlt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja- die Zeitarbeitsfirma hat diese Kosten zu übernehmen - Daß der Kunde das ersetzt, glaube Ich kaum.

Du bist bei der Zeitarbeitsfirma angestellt, das ist dein Ansprechpartner - über die Vertragsbedingungen zwischen deinem Chef und den Kunden musst du nicht swissen.

Der Kunde hat eine Arbeitskraft mit einem aktuellen Sehtest "bestellt" - Die Zeitarbeitsfirma hat diesen zu stellen und wenn sie niemanden hat, dann muß sie eben einen diese "Qualifikation" nachholen - auf Ihre Kosten. Das ist ja der vorteil einer zeitarbeit - Der kunde bestellt das, was er will und muß sich nicht um Qualifikationen kümmern (keine finanzielles risiko für den kunden,wenn er nach einer woche die Kräfte wieder "abbestellt")

Ob die Stunden nun zusätzlich zu den geleisteten zu zahlen sind (weil ausserhalb deiner regelmässigen Arbeitszeit oder während der regelmässigen, ist egal.

Bei uns war es meist so, daß dann für G25 Untersuchungen Termine 1 Stunde vor Arbeitsbegin terminiert wurden und man kam dann eine Stunde eher zum Betriebsarzt, hatte seine Untersuchung durch und ging anschliesend an den Arbeitsplatz - bezahlt wurde selbstverständlich die zusätzliche Stunde auch. (Man ist in der zeit auch versichert, wenn einem was passiert, also Arbeitsunfall, vielleicht mal so argumentieren..)

Dein Arbeitgeber zahlt doch nicht deine Ausfallstunden , deine Zeit , die Du für den neuen Arbeitgeber während deiner reglären Arbeitszeit verballert hast ! Dein Arbeitgeber hat vollkommen recht !

das war doch für den Kunden der Zeitarbeitsfirma und nicht für mich? Ist doch nicht mein Problem, wenn ich das brauche um da zu Arbeiten, die verdienen schließlich mit mir!

@Sunglasses109

Dann muss der Kunde auch deine Arbeitsstunden die ja ausgefallen sind ,bezahlen,oder ?

@Clipmaus

Der Kunde weigert sich, weil es angeblich nicht gewünscht war, dass ich das machen muss. naja das ist ja im Prinzip nicht meine Sorge, wenn da die Absprachen nciht klappen, ich habe nur das gemacht, was mir mein Arbeitgeber gesagt hat.

Du hast dich für die zwei Stunden ausgestochen - daher war es keine Arbeitszeit.

man muss austechen, wenn man das Industriegelände verlässt ob n Außentermin oder nicht, also war es definitiv Arbeitszeit!

@Sunglasses109

Warum hast du eigentlich nicht dem AG Bescheid gegeben? Dann hätten die (AG und Kunde) das unter sich ausmachen können. Daß das keine normale Verwendung bzw. Arbeit war für die du angefordert wurdest, war ja offensichtlich. Ich kenne weder deinen Arbeits - noch den Werkvertrag zwischen den Firmen deswegen kann ich auch nicht allzuviel dazu sagen, aber ich sags mal so: Etwas mehr Kommunikation mit dem AG hätte die Situation für dich eindeutiger gemacht und jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen. Was tust du wenn keiner bezahlen will, du keinen Eintrag im Arbeitszeitkonto hast (ausgestochen) und in der Zeit nachweislich nicht gearbeitet hast sondern beim Arzt warst? Den AG wegen 20 Euro verklagen? Wenns Arbeitszeit war muss der Kunde zahlen - wenns keine war, nicht. Der Kunde wird sich auf die Stechuhr berufen, der AG darauf, vorher nicht informiert gewesen zu sein.

@sachlich123

die haben mich doch Angerufen und herbestellt also wusste mein AG UND der Kunde definitiv bescheid, nur will meine Zeitarbeitsfirma mir das jetzt nicht zahlen. ich war nicht beim Arzt: ich habe den Sehtest sogar bei meiner Zeitarbeitsfirma in der Niederlassung gemacht!

@Sunglasses109

Wenn alle informiert waren muss es auch bezahlt werden. Du müsstest überdies eine Bescheinigung des Arztes über deine Anwesenheit bekommen haben - die kannst du offiziell einreichen - als Arbeitszeitnachweis. Wenn nicht, bitte beim Arzt nachfordern und beim AG vorlegen - dann ist alles belegt und du bist normalerweise aus dem Schneider.

@sachlich123

dieser Sehtest wurde ja nicht mal von einem Arzt gemacht sondern vom Sekretariat :( aber auch darüber müsste es ja eigentlich etwas geben!

@Sunglasses109

Ein Sekretariat macht einen medizinischen Test ohne daß ein Arzt das gegenzeichnet und das soll was offizielles sein? Naja egal. Bei jeder arbeitsmedizinischen Untersuchung wo ich je war und das waren einige, gab es immer eine Art Attest, das mir bescheinigt hat von wann bis wann genau ich in der Praxis war. Das muss es dann da auch geben (Sekretariat oder nicht)

@sachlich123

leider bekam ich nichts, auch auf Nachfrage: das kann dauern, bis da was kommt. naja morgen habe ich ein Gespräch, mal sehen, was dabei herauskommt. Danke Dir!

Gute Frage.

Die Frage ist, darf der Auftraggeber das verlangen? Und wenn ja, muss er dafür bezahlen?