Arbeitslosengeld wenn ich bei meinen Eltern wohne?

4 Antworten

Während der Ausbildung und der Praktika ist Bafög die zuständige Leistung. Das gilt auch für Zeiten von Praktika, die zur Ausbildung gehören. Da Du jetzt nicht in der Ausbildung bist, wäre ALGII schon möglich. Allerdings bildest Du dann mit Deinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft; das heisst: Euer aller Einkommen werden zusammen geschmissen und dann der verbleibende Bedarf errechnet (§ 7 Abs 3 Zf 4 SGB II):

http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37292.htm

Ob Ihr dann noch einen Anspruch habt, kannst Du relativ zuverlässig mit einem Online-Rechner ermitteln, wie er hier bereit steht:

Wenn du Beiträge gezahlt hättest, wäre ein Anspruch auf AlG 1 entstanden. AlG 2 kannst du beantragen, wenn du arbeitsfähig, aber arbeitslos bist. Musst dann natürlich u.U. auch einen Job für diese Zwischenzeit annehmen.

Arbeitslosengeld kommt nur in Frage, wenn Du mindestens 1 Jahr lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hast - was ja bei Dir nicht der Fall ist. Dann bleibt nur ALG II (Hartz IV). -Dazu müßtest Du mindestens 25 Jahre alt sein. Ansonsten wirds auch nix mit Hartz IV.

Das kann ich Dir so nicht Beantworten,weil da noch exakte Zahlen zum Einkommen Deiner Eltern sowie der zu Zahlenden Miete inkl.Nebenkosten ( ohne Strom ) und Dein Alter und ob Du noch Kindergeld oder sonstige Einkünfte hast !